
BUND beantragt einstweilige Sicherstellung als Naturdenkmal
Der BUND LV Sachsen hat heute beim Landrat des Landkreises Meißen, Herrn Arndt Steinbach einen Antrag auf einstweilige Sicherstellung der Domlinde in der Stadt Meißen als Naturdenkmal gestellt.
Mit diesem Antrag will unser anerkannter Naturschutzverband verhindern, dass dieses einmalige Natur- und Kulturdenkmal durch die Stadt Meißen gefällt wird.
Die Begründung der Stadtverwaltung Meißen, dass diese Linde die Verkehrssicherheit gefährde, ist an den Haaren herbei gezogen. Unserem Naturschutzverband liegen Auszüge eines Sachverständigengutachtens vor, die zu folgenden Aussagen kommen Die Linde vergreist altersbedingt, ist nicht mehr vollends bruchsicher. Aber nach Realisierung der empfohlenen Maßnahmen wird die zum Untersuchungszeitpunkt nicht vollständig gewährleistete Verkehrsicherheit der Sommerlinde hergestellt.
Dies bedeutet, die Domlinde Meißen kann noch Jahre und Jahrzehnte leben ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen. Beeinträchtigt wird allerdings der Domplatz, weil ein Stück kulturelle Identität und ein Stück Lebensraum Natur verliert.
Die Linde besitzt eine hohe Schutzwürdigkeit aus landeskundlichen und kulturellen Gründen, sowie aufgrund ihrer Schönheit. Sie ist ein bestimmendes Landschafts- und Kulturelement des Domplatzes Meißen, die neben dieser kulturellen Bedeutung auch noch einen Lebensraum für Tiere in diesem urbanen Raum darstellt. Die kulturelle Bedeutung wird noch durch den Fakt unterstrichen, dass u.W. diese Linde aus Anlaß eines Lutherjubiläums 1878 gepflanzt wurde. Die Schutzfähigkeit ist gegeben, da sich der Standort auf einem Flurstück der Stadt Meißen befindet. Desweiteren ist der Fortbestand und die Verkehrssicherheit der Linde nach der Durchführung der im Sachverständigengutachten empfohlenen Maßnahmen gewährleistet. Die Schutzbedürftigkeit ergibt sich schon allein aus den Absichten der Stadt Meißen, diese Linde zu fällen. Damit ist unser Antrag entsprechend den gesetzlichen Regelungen eindeutig begründet und muß von der zuständigen Behörde, dem Landratsamt Meißen geprüft und entschieden werden. Bis dahin sollte die Stadt Meißen nochmals selbst ihr Ansinnen zur Fällung der Domlinde überdenken und im Sinne des Gemeinwohls sich für deren Schutz und die Erhaltung einsetzen.
Unsere Forderung ist daher eindeutig: Die Domlinde Meißen darf nicht sterben
Wolfgang Riether,
Landesgeschäftsführer BUND Sachsen e.V.
Chemnitz, am 05.02.2010
Anlage: ND Antrag BUND vom 5.2.2010
|
 |