
Sehr geehrter Herr Staatsminister,
angesichts der dauerhaften Duldung illegaler Eingriffe in Natur und Landschaft durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Mittelsachen sehen wir keine andere Möglichkeit, als Ihnen nunmehr persönlich über neue Vorkommnisse in der Region zu berichten. Wir verbinden dies mit dem Wunsch, dass Sie als Dienstherr der höchsten Naturschutzbehörde die Aufklärung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes von Natur und Landschaft veranlassen.
Vorgang: Im Februar 2010 wurde eine ca. 200 m lange Gehölzreihe in der Feldflur der Gemarkung Kleinschirma vollständig gerodet. Beiliegend erhalten Sie einen Kartenauszug zur örtlichen Einordnung des Eingriffsortes sowie Fotos zur Dokumentation des Sachverhaltes.
Rein rechtlich bewerten wir die Rodung der Gehölze als nicht genehmigungsfähigen Eingriff in Natur und Landschaft. Da es sich offensichtlich um eine Maßnahme auf Ackerland handelt, ist auch ein Verstoß gegen die landwirtschaftlichen Förderbestimmungen (Stichwort Cross Compliance) zu vermuten, welches letztendlich Sanktionen durch die zuständige Landwirtschaftsbehörde zur Folge hätte.
Eine Wiederherstellung der Gehölzstruktur erscheint möglich, da die Wurzelstöcke der Gehölze (Weiden) noch Vorort liegen. Wenn Sie die kurzfristige und ergebnisorientierte Bearbeitung des Vorgangs veranlassen, wäre also der Schaden in der Natur in Grenzen zu halten.
Sehr geehrter Herr Kupfer, wir rechnen mit Ihnen !
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Riether
Landesgeschäftsführer
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