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Staatsverschuldung senken - 10 Millionen Euro Einsparung möglich

18.01.2010

BUND: Umtrassierung Ortsumgehung B173/180 Flöha schont die Natur und den Geldbeutel der Steuerzahler


Sehr geehrte Damen und Herren,

sicherlich haben auch Sie mit Interesse den Ausgang des Verfahrens beim Bundesverwaltungsgericht zum Bau der Ortsumgehung Flöha (B 173/B180) im Freistaat Sachsen, Landkreis Freiberg zur Kenntnis genommen.
Mit der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses im Bereich des FFH-Gebiet Flöhatal (Melde-Nr. DE 5144-301) bietet sich nun die große Chance, das Straßenbauvorhaben ohne zusätzliche Querung der Flöha-Aue zum Abschluss zu bringen und so ca. 10 Mio. € einzusparen.

In der Anlage zu diesem Schreiben reichen wir Ihnen eine Übersichtskarte aus, die deutlich macht, dass die ursprünglich geplante Überquerung der Flöha unnötig ist.

Die Ortsumgehungsstraße Flöha wird aus Mitteln des Fluthilfefonds gebaut und hat vor allem das Ziel, das Stadtzentrum von Flöha im Hochwasserfall erreichbar zu machen. Mit der Neubautrasse durch die Stadt bis auf dem Knotenpunkt Niederwiesa werden gegenwärtig die Voraussetzungen geschaffen, dass die Rettungskräfte aus der Rettungsleitstelle auf einem ca. 4,8 km langen Anfahrtsweg ins Stadtzentrum auf der anderen Flussseite gelangen können. Der gegenwärtig über ca. 2 Ampelphasen zu verzeichnende "Stau" im Berufsverkehr am Kreuzungspunkt B 173/B180 wird mit Eröffnung der o.g. Neubautrasse ebenfalls wesentlich entschärft, wird doch der innerstädtische Verkehr der B 180 zukünftig über die Neubaustrecke abgeleitet.

Eine zusätzliche Verlängerung der Neubautrasse über das FFH-Gebiet Flöhatal wie ursprünglich geplant bringt für den Hochwasserschadensfall keine erkennbaren Vorteile, ist doch der Rettungsweg mit 5,8 km um ca. 1000 m länger. Außerdem wäre die Verlegung des Verkehrs von der randlich des Siedlungsbereichs verlaufenden B 173 auf eine das eigentliche Stadtzentrum querende Trasse einer neuen B 173 für die Bewohner mit einem erheblichen Mehr an verkehrlichen Belastungen verbunden.

Angesichts der demografischen Entwicklung in dieser Region (die Stadt Flöha wird nach Angaben des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen 11,4 % ihrer Einwohner bis 2020 verlieren), der deutlichen Verringerung des Quellenverkehrs von 15-25 % bis 2030 im Landkreis Mittelsachsen (Quelle: InnoZ, Andreas Knie, 12.11.2009) und der im Vergleich geringen Bedeutung der Stadt Flöha als Grundzentrum ohne Gewerbefunktion (Quelle: Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge) liegen zudem Ausgangsfaktoren vor, welche bereits aus objektiven Bedarfs- und Effizienzgründen eine Fortführung des Projektes ausschließen sollten.

Nicht umsonst stehen derartige Überlegungen auch bei der aktuellen Debatte um die Fortführung des Bundesverkehrsplanes im Mittelpunkt. Dessen Grundprämissen beruhen auf einem Wirtschaftswachstum von mehr als 2,5 Prozent pro Jahr, einer kontinuierlich steigenden Bevölkerung sowie einem ständig steigenden Einkommen - Annahmen, die praktisch von keinem wissenschaftlichen Institut mehr geteilt werden (siehe Weert Canzler, Demografie und Verkehrspolitik, in Das Parlament, Ausgabe 29-30-2007).

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sehen es als Gebot der Stunde, unnötige Steuerausgaben vermeiden zu helfen. Deshalb appellieren wir an Sie sich mit Ihren journalistischen Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass die unnötigen Mehrkosten für den Bau einer zusätzlichen Querung der Flöha-Aue von ca. 10 Mio. € Steuergeld eingespart werden können.

Der Vorgang wurde auch u.a. den Bundesministern der Finanzen, für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft sowie des Inneren vorgetragen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern auch persönlich unter 0177 401 7697 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Riether
Landesgeschäftsführer BUND Sachsen e.V.
Chemnitz, am 18.01.2010