BUND für Umwelt- und Naturschutz Deutschland,
Landesverband Sachsen e.V.

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Sachsen will den kommunalen Baumschutz beschneiden -- Wir sagen NEIN

21.12.2009

Der Entwurf des Koalitionsvertrages von CDU und FDP im Sächsischen Landtag enthält einen Abschnitt „Bürgernahe Verwaltung”. Darin ist formuliert: „Wohngrundstücke und Kleingärten sollen vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen ausgenommen werden”.
Damit nehmen die Koalitionsparteien eine Gesetzesinitiative wieder auf, die bereits im Rahmen des „Paragraphenprangergesetzes” keine Mehrheiten fand und aus wohlüberlegten Gründen zu den Akten gelegt wurde. Diese Initiative wieder aufleben zu lassen ist ein gänzlich falsches Signal, zumal es hier nicht um fachliche Argumente sondern eher um die Symbolwirkung geht - bei gleichzeitig großem Schaden für unsere Umwelt und das Grün in unseren Städten.
Sachsens anerkannte Naturschutzverbände NABU, BUND, GL und LVSH haben von dieser Initiative mit großer Besorgnis Kenntnis genommen. Die Konsequenz der erheblichen Einschränkungen in Sachsens Baumschutzsatzungen wäre eine deutliche Verringerung des Baumbestandes in sächsischen Städten und Gemeinden. Nicht vorstellbar ist die Möglichkeit, dass die Altbäume in denkmalgeschützten Stadtteilen den Grundstücksbesitzern zur freien Entscheidung überlassen werden. Dies gilt in gleichem Maße für die zahlreichen schützenswerten Altbäume in den Gemeinden des ländlichen Raumes.

Die Bürger schätzen Bäume. Diese sind außerordentlich wertvoll für ihre Freizeit, Wohn- und Arbeitswelt. Bäume beleben und gliedern das Orts- und Landschaftsbild. Sie schaffen eine Durchgrünung bebauter Bereiche und verbessern damit das Klima, wehren Luftverunreinigungen und Lärm ab. Bäume sind sowohl Lebensraum für viele Tiere als auch für Pflanzen.

Wir betonen, dass unsere Bäume unverzichtbarer Bestandteil eines menschenwürdigen und attraktiven Wohnumfeldes sind und die Heimatverbundenheit stärken. Sie gehören uns allen und sind Teil unseres Natur- und Kulturerbes. Bäume in bebauten Bereichen beleben und verbessern die Umwelt und damit die Lebensqualität.

Die Bäume in unseren Städten, Siedlungen und Dörfern aus Gründen einer „bürgernahen Verwaltung” zu opfern, bezeichnen wir als nicht gerechtfertigt und einen folgenschweren Eingriff in die Natur.
Wir meinen, dass Baumschutzsatzungen naturschutzfachlich begründete Richtlinien für das Handeln auf eigenem Grund und Boden sind und erhalten werden müssen. Baumschutzsatzungen schulen und bilden das Wertebewusstsein der Bürgerinnen und Bürger. Sie sind für die Kommunen ein Instrument der Naturschutzpolitik und erhalten das Grün.

Wir sprechen uns entschieden gegen die Beschränkungen der Baumschutzsatzungen dahingehend aus, dass die Gärten von Wohngrundstücken aus dem Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen genommen werden und fordern den Erhalt der bisherigen Regelungen.

Sollte es im Vollzug der Baumschutzsatzungen zu Härten gekommen sein, so bieten wir an, dass unsere Mitglieder ehrenamtlich bei der Beratung und Konfliktlösung den sächsischen Kommunen kooperativ zur Seite stehen. Kommunen müssen allerdings dafür sorgen und zukünftig garantieren, dass Anträge schnell bearbeitet und die Kosten gering gehalten werden.

vorgestellt am 7. 12. 2009 in der Landespressekonferenz Sachsen