BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zur Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Talsperre Pirk“

30. Mai 2018 | Flüsse & Gewässer, Naturschutz, Stellungnahmen

Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die vorgesehene vollständige Aufhe-bung des Landschaftsschutzes im Bereich des bestehenden LSG „Talsperre Pirk“.

Sehr geehrte Frau Wolf,
sehr geehrte Damen und Herren,

die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt die Aufhebung des per Beschluss Nr. 1373 a I/40 des Bezirkes Karl Marx-Stadt festgesetzten Landschaftsschutzgebietes „Talsperre Pirk“. Die Aufhebung ist im Zusammenhang mit der Neuausweisung des LSG Talsperre Pirk – unteres Triebelbachtal“ vorgesehen, welches sich im Umgriff in erheblichen Teilen mit dem vorliegenden, bereits seit 1940 bestehenden Schutzgebiet überlappt.
Hierzu nimmt der BUND e. V. Regionalgruppe Vogtland wie folgt Stellung:

Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die vorgesehene vollständige Aufhe-bung des Landschaftsschutzes im Bereich des bestehenden LSG „Talsperre Pirk“. Bei der Neuausweisung bleiben im nördlichen Bereich umfangreich be-sonders schutzwürdige und schutzbedürftige Freiflächen unberücksichtigt, die einen wesentlichen Bestandteil des bislang geschützten Landschaftsraumes bilden.

Der BUND e. V. Regionalgruppe Vogtland hat sich bereits mit Schreiben vom 23.03.2018 zu der Neuausweisung geäußert und erhebliche Bedenken gegen die hier-bei beabsichtige Reduzierung der Schutzgebietsfläche im gesamten Bereich nördlich der S 311, außerhalb der bebauten Ortslage von Taltitz. vorgetragen.

Das Areal nördlich der S 311 bildet sowohl räumlich als auch funktional einen wesent-lichen Bestandteil des schützenswerten Landschaftsraumes im Umfeld der Talsperre. Die Zäsur durch die A 72 und die zweifelsohne hiermit verbundenen Belastungen stel-len keinesfalls die Schutzwürdigkeit dieses Teilraumes in Abrede. Im Gegenteil han-delt es sich hier nach wie vor um einen besonders schutzwürdigen und zugleich be-sonders schutzbedürftigen Bereich, der akuten Gefährdungen durch Windkraftanla-gen in den exponierten nördlichen Randlagen (geplantes Wind-Vorranggebiet) sowie in Folge der günstigen verkehrlichen Lage in hohem Maße auch potenziellen Beeinträch-tigungen durch sonstige störende Bauvorhaben ausgesetzt ist.

Folgende Schutzaspekte entsprechend des Verordnungsentwurfs für das neue LSG „Talsperre Pirk – unteres Triebelbachtal“ begründen die Beibehaltung des Land-schaftsschutzes für den Bereich zwischen der S 311, der Ortslage Taltitz, der Orts-verbindungsstraße Taltitz – Kürbitz und der B 173:

Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes

Der Erhalt der Talsperre Pirk als regional bedeutsames Brut- und Rastgewässer schließt die Sicherung notwendiger Nahrungs- und Rastflächen im nahen Umfeld der Talsperre ein. Das zu maßgeblichen Teilen landwirtschaftlich genutzte Areal gehört zu den Rasthabitaten, die regelmäßig von Durchzüglern genutzt werden. Im Herbst ver-gangenen Jahres konnten gerade auf diesen Flächen sogar Kraniche beobachtet werden.

Mit dem Unterlauf des Eiditzlohbaches, dem hier befindlichen Teich und dem nord-westlich zufließenden Gösebach bilden Gewässerbiotope ein maßgebliches Element des vorliegenden Landschaftsraumes. Der Erhalt und die Verbesserung der physika-lisch-chemischen Gewässergüte sind nach dem neuen Verordnungsentwurf ein we-sentlicher Teil des Schutzzweckes. Die in Teilbereichen vorhandenen Beeinträchti-gungen verweisen auf entsprechenden Handlungsbedarf, keinesfalls jedoch auf die Ausgliederung dieser Flächen, die wesentliches Element des regionalen Biotopver-bundes sind und als Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz im Regionalplan festge-setzt sind.

Neben den beschriebenen Gewässerbiotopen und den agrarisch genutzten Flächen befinden sich im vorliegenden Gebiet auch eine Reihe naturnaher Gehölzbiotope, so einzelne Feldgehölze, kleinere naturnahe Waldbereiche mit Laubholzvegetation, z. T. natürlicher Gehölzsukzession, strukturreichen Waldrändern und Säumen sowie mar-kante Heckenstrukturen.

Das Mosaik unterschiedlicher Lebensräume weist das Gebiet als charakteristischen, keinesfalls minderwertigen Teil des Schutzgebietes aus. Zu berücksichtigen ist zudem die enge Vernetzung mit den Lebensräumen des Meßbach-Taltitzer Kuppenlandes und die Bedeutung dieses Gesamtbereiches als Teil des landesweiten Verbundes (LEP 2013; LfUG 2007 - Fachliche Arbeitsgrundlagen für einen landesweiten Bio-topverbund sowie Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan der Region Chemnitz 2015, Karte 2.1-11 Großräumig übergreifender Biotopverbund).


Vielfalt, Eigenart, Schönheit und kulturhistorische Bedeutung der Landschaft

Es handelt sich um einen vielfältigen Bereich, der einen hohen landschaftsästheti-schen und kulturlandschaftlichen Wert besitzt. Das Gebiet gehört zu den nur noch in geringem Umfang vorhandenen weitgehend unbelasteten Landschaften der Region. Es ist wesentlicher Teil des im Raum Plauen - Oelsnitz noch erhaltenen Freiraumes, der insgesamt einem anhaltend hohem baulichen Nutzungsdruck ausgesetzt ist.  

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