BUND Landesverband Sachsen

Aufstellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

23. März 2015 | Lebensräume, Stellungnahmen

Bei Einhaltung der geplanten Heckenpflanzung und der Minimierung der baubedingten Wirkfaktoren stimmen wir der Baumaßnahme „Weg zur Brandprüfstelle“ ohne Einwände zu.

Aufstellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Flurbereinigung Goitzsche
Az: 320-SG5-8461.43-TG-DZ/LN-09


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Zusendung der zu obengenanntem Vorhaben notwendigen Unterlagen.

Bei Einhaltung der geplanten Heckenpflanzung und der Minimierung der baubedingten Wirkfaktoren stimmen wir der Baumaßnahme  „Weg zur Brandprüfstelle“ ohne Einwände zu.

Mit freundlichen Grüßen



Roland Einsiedel
BUND LV Sachsen

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