BUND Landesverband Sachsen

Bebauungsplan Nr. 357 B Dresden-Neustadt Nr. 39, Leipziger Straße/Neustädter Hafen

04. Januar 2018 | Elbe, Flüsse & Gewässer, Stellungnahmen

Der BUND befürwortet grundsätzlich die Entwicklung von innenstadtnahen Quartieren gegenüber Verdichtungen in Stadtrandbereichen. In der geplanten Bebauung sehen wir jedoch Widersprüche zur besonderen Stellung von Überschwemmungsgebieten nach §§ 77f WHG, zur „Gewährleistung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Retentionsflächen und Überschwemmungsgebieten“ nach § 99 SächsWG, sowie aus artenschutzrechtlicher und ökologischer Perspektive.

Sehr geehrte Frau Gloger,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und das Einräumen des Mitspracherechts entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB. Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die BUND Regionalgruppe Dresden autorisiert, die Stellungnahme für den BUND zu erarbeiten.

Nach gründlicher Prüfung der uns zugesandten Unterlagen aus natur- und umweltschutzfachlicher sowie -rechtlicher Sicht nehmen wir wie folgt Stellung:

Der BUND befürwortet grundsätzlich die Entwicklung von innenstadtnahen Quartieren gegenüber Verdichtungen in Stadtrandbereichen. In der geplanten Bebauung sehen wir jedoch Widersprüche zur besonderen Stellung von Überschwemmungsgebieten nach §§ 77f WHG, zur „Gewährleistung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Retentionsflächen und Überschwemmungsgebieten“ nach § 99 SächsWG, sowie aus artenschutzrechtlicher und ökologischer Perspektive.

Vor diesem Hintergrund lehnen wir das geplante Vorhaben in seiner jetzigen Form ab.

In unserer Stellungnahme zum Vorentwurf wurde eine erhebliche Verkleinerung der Kubaturen und Gebäudehöhen, sowie eine Vermeidung der Verringerung des abflusswirksamen Gewässerquerschnitts oder alternativ dazu eine räumliche Verlagerung von geplanten Gebäuden gefordert. Diese Forderungen sehen wir in der jetzigen Fassung des Bebauungsplans als nicht umgesetzt an.
Aufgrund des Ziels einer nachhaltigen Stadtentwicklung, sollten Flächen in Überschwemmungsgebieten ent- statt versiegelt werden, um bei Extremwetterereignissen, wie sie in den letzten Jahren gehäuft auftraten, Kosten- und auch Ressourcen zu sparen. Ebenfalls gilt es die festgesetzte HQ-100-Linie, vor dem Hintergrund der Zunahme von klimawandelbedingten Starkniederschlägen, kritisch zu prüfen und gegebenenfalls Präventionsmaßnahmen anzupassen. Die zum Ausgleich des Retentionsraums gewählten Flächen in Dresden-Übigau halten wir in ihrer Lage für ungünstig gewählt, da sie flussabwärts des geplanten Eingriffes liegen. Für den Teil des Stadtgebietes zwischen dem Eingriff und den Ausgleichsflächen ist daher kritisch zu prüfen, ob eine Verschlechterung des Hochwasserschutzes vorliegt und gegebenenfalls nach Ausgleichsflächen elbaufwärts des Eingriffes zu suchen.

Wie wir dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag entnehmen, kann das Vorkommen von geschützten Arten nicht ausgeschlossen werden. Wir fordern daher eine ökologische Baubegleitung um im Falle des Auffindens von Arten im Zuge der Bautätigkeit schnell geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Dies wurde bereits in den Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags beschrieben, allerdings sollten diese Maßnahmen über den Hinweisstatus hinaus Verbindlichkeit erlangen. Damit die geplanten Quartiere für Uferschwalben und Fledermäuse besser angenommen werden, schlagen wir vor, den Baubeginn nicht in die jeweiligen Brut-, Schutz- oder Ruhezeiten der betroffenen Arten zu legen.

Um den lokalen Wasserrückhalt zu verbessern erachten wir es für sinnvoll die geplante Substratschicht auf den Dachflächen auf 40cm zu erhöhen. Dass vorhandene Gehölze auf den Grünflächen G2, G3 und G4 erhalten werden sollen, begrüßen wir. Um diese Planung sicherzustellen, schlagen wir vor sie in den Bereich einer ökologischen Baubegleitung zu übertragen.

Vor dem Hintergrund einer sozial-kulturell nachhaltigen Stadtentwicklung halten wir es des Weiteren für bedenklich, dass in dem Entwurf keine Festsetzungen zu Sozialem Wohnraum getroffen werden. In Anbetracht aktueller Entwicklungen und der perspektivischen Verknappung Sozialen Wohnraums ab 2036, sollte dieser Aspekt von aktuellen Bebauungsplänen grundsätzlich berücksichtigt werden.

Wir bitten um Berücksichtigung unserer Anliegen und hoffen, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 357 B entsprechende Anpassungen erfährt bzw. zugunsten einer Erweiterung der Elbaue beigelegt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ahlfeld
BUND RG Dresden

Stellungnahme als PDF
 

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