BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme: Bebauungsplan Nr.94/03 „Getreidemarkt“ Teil A; Getreidemarkt, Kirchgäßchen, Lohstraße

29. März 2018 | Energiewende, Nachhaltigkeit, Stellungnahmen

Sind auf dem Plangebiet tatsächlich artenschutzrechtliche Verbotstatbestände möglich, so sind diese genau zu erfassen und im Plantext darzustellen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND LV Sachsen e.V., Regionalgruppe Chemnitz bedankt sich für die Beteiligung an diesem Vorhaben.

1. Sind auf dem Plangebiet tatsächlich artenschutzrechtliche Verbotstatbestände möglich, so sind diese genau zu erfassen und im Plantext darzustellen. Erforderliche CEF Maßnahmen sind genau zu beschreiben und das dafür vorgesehene Flurstück verbindlich zu benennen. Dies hat vor dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu erfolgen, und muss verbindlicher Satzungsbestandteil werden.

2. Im Bereich der Bauflächen standen ca. 40 Laubbäume großwüchsiger Arten, meist mittleren Alters.

Wir kritisieren entschieden, dass für den Gesamtbestand eine Fällgenehmigung erteilt wurde, obwohl der Bebauungsplan noch gar nicht beschlossen ist.

Wir hätten den Erhalt der Baumgruppe an Börnichsgasse gefordert, was aus unserer Sicht durchaus umsetzbar gewesen wäre.

3. Benannte 40 Bäume haben durchaus eine Bedeutung für das kleinräumige Klima und für den Tierbestand.
Wir fordern den Ersatz der 40 Bäume in unmittelbarer Umgebung. Die zu beauflagenden Mittel sollen im Zuge des Umbaus der Theaterstraße, zur Schaffung einer vierreihigen Allee mitverwendet werden.

4. Für das Bebauungsplangebiet, welches ja auch zum Wohnumfeld werden soll, ist eine ausreichende Begrünung festzulegen. Die bisher festgesetzten Maßnahmen sind unzureichend.
- Anstatt der 8 cm Substratauflage mit minimalem Grünbesatz, ist für alle dafür benannten Dachflächen ein Substratauftrag von 30 cm vorzusehen.

- Wegen der hohen Grundflächenzahlen ist eine vertikale Begrünung zu beauflagen. Für alle Fassadenflächen ist eine Fassadenbegrünung und deren bauliche Unterstützung an der Fassade festzusetzen. Ist dafür kein Pflanzsubstrat mit Bodenkontakt möglich, sind Pflanzgefäße mit automatischer Bewässerung vorzuschreiben.

5. Die Flurstücke 257/2 und 284/53 sind mit Baumbestand, Gehölzen und Rasenfläche im Plan festzusetzen.

6. Die Zuwegung hinter MU3 ist mit einer Baumreihe zu versehen.

7. Die Börnichsgasse ist als Bereich für Fußgänger komplett mit einem Plattenbelag baulich zu fassen (kein Natursteinpflaster)(vergleiche gutes Beispiel am Stumpf Stadlerstraße). Für Radfahrer und Anlieger-KFZ ist der Bereich freizugeben.

8. Die regelmäßige Aufstellung von Fahrradbügeln im Plangebiet ist festzusetzen.

9. Allgemein  bietet EINS Energie im Stadtzentrum Erdgas nicht zum Zwecke der Gebäudebeheizung an, da Fernwärme als leitungsgebundener Energieträger vorliegt.
Sollte es in der Stellungnahme des Energieversorgers zum Angebot von Erdgas zu Heizzwecken kommen, erwarten wir aus Klimaschutzgründen, die textliche Festlegung einer kommunalen Fernwärmeerschließungsleitung (im Sekundärnetz) für das gesamte Bebauungsplangebiet mit Anschluss- und Benutzungszwang.

Mit freundlichen Grüßen



Reiner Amme
BUND-Sachsen, RG Chemnitz
 

Stellungnahme als PDF

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb