BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 391“Wohngebiet nördlich der Fortunabadstraße/Dieskaustraße“, Leipzig Südwest, Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

24. April 2015 | BUND, Energiewende, Lebensräume, Mobilität, Stellungnahmen

Gegen den Bebauungsplanentwurf Nr. 391 wird in seiner aktuellen Version kein Einwand erhoben.

Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 391“Wohngebiet nördlich der Fortunabadstraße/Dieskaustraße“, Leipzig Südwest, Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
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Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e.V. und die BUND Regionalgruppe Leipzig bedanken sich für die Beteiligung im vorliegenden Verfahren und neh-men wie folgt Stellung:
Gegen den Bebauungsplanentwurf Nr. 391 wird in seiner aktuellen Versi-on kein Einwand erhoben.
Der vorliegende Bebauungsplan umfasst eine Planfläche von ca14.000m² und soll als allgemeines Wohngebiet für Einfamilienhäuser zur Verfügung gestellt werden. Die Planfläche kann aktuell als Grünfläche mit vorhandenen Pflan-zenstrukturen beschrieben werden.
Wir begrüßen den Erhalt und die Pflege vorhandener Baumgruppen auf den gründordnerisch festgesetzten Flächen BE1 und BE2.  Besonders während der Bauphase sollten jedoch extra Schutzmaßnahmen für die Baumgruppe BE2 der Kastanien, die im Straßenbereich der Dieskaustraße stehen, angeordnet werden.
Wie aus den Planungsunterlagen hervorgeht ist die geplante Wohnbaufläche bereits jetzt von einem erhöhten Lärmpegel, erzeugt durch den Straßenverkehr der Dieskaustraße sowie durch den parallel zu ihr laufenden Schienenverkehr, beeinträchtigt.
Wir empfehlen daher, neben den bereits festgesetzten aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen weitere Maßnahmen einzuleiten, um die Lärmemis-sionen im geplanten allgemeinen Wohngebiet sowie dem Siedlungsbereich um die Dieskaustraße den Orientierungswerten der DIN 18005 anzunähern, um gesunde Wohnverhältnisse zu fördern. Auch das Errichten von einer 2m hohen Lärmschutzwand halten wir für unzureichend. Durch sie werden lediglich die Bewohner im Erdgeschoss der Wohnungen geschützt.
Da der Bebauungsplan jedoch eine mögliche Geschosszahl || festsetzt, ist da-von auszugehen, dass bei Bezug des Obergeschosses die dortigen Bewohner nicht ausreichend vor Lärmbelästigung geschützt werden können. Wir empfehlen, her weitere Schutzmaßnahmen zu etablieren.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

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