BUND Landesverband Sachsen

Erörterungstermin für Neubau eines Terminals für kombinierte Verkehre im Hafen Riesa - BUND zieht ein positives Fazit

28. September 2016 | Mobilität, Flüsse & Gewässer

Gestern fand in Riesa der Erörterungstermin für den Neubau eines Terminals für kombinierte Verkehre (KVT) im Hafen Riesa statt, zu dem auch der BUND Sachsen geladen war.

Gestern fand in Riesa der Erörterungstermin für den Neubau eines Terminals für kombinierte Verkehre (KVT) im Hafen Riesa statt, zu dem auch der BUND Sachsen geladen war. Die Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH (SBO) hat im Jahre 2015 einen Antrag auf Neubau des KVT gestellt, mit dem die bisherige Umschlagskapazität für Container von 40.000 TEU (= Twenty-foot Equivalent Unit) auf 100.000 TEU gesteigert werden soll. Diese Container sollen über Straße, Schiene und Schiff befördert werden. Zu diesem Zweck soll das bisherige Umschlagsgelände im Norden des bestehenden Hafens Riesa in den Süden verlagert, neue Gleise gelegt und entsprechende Umschlagseinrichtungen neu installiert werden. In unmittelbarer Nähe des Betriebsgeländes befindet sich schutzwürdige Wohnbebauung, direkt angrenzend an das Hafenbecken sind mehrere NATURA 2000-Gebiete ausgewiesen, die u. a. dem Fischotter und dem Biber als Lebensraum dienen.

Die stellvertretende Landesvorsitzende des BUND Sachsen und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Franziska Heß, wertet den bisherigen Verlauf der Erörterung als Erfolg: „Im Rahmen der Erörterung ist es der SBO nicht gelungen, plausibel den geltend gemachten Bedarf für die Errichtung eines neuen KVT zu belegen. Wir haben deutlich gemacht, dass wir die angenommenen Wachstumszahlen für den Containerumschlag für völlig überhöht halten. Die SBO geht beispielsweise von einer annähernden Verdoppelung des bisherigen Schiffsfrachtaufkommens ab Inbetriebnahme des neuen KVT aus. Offenbar beruhen diese in den Planfeststellungsunterlagen für die Errichtung des KVT angegebenen Zahlen auf einem Prognosegutachten, das der Öffentlichkeit bisher nicht zugänglich gemacht wurde. Wir erwarten jetzt, dass dieser, nur durch unser beharrliches Nachfragen offensichtlich gewordene Verfahrensfehler durch Wiederholung der öffentlichen Auslegung beseitigt wird. Weiter wurde entgegen geltender Rechtsvorschriften für die Errichtung des KVT kein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Den richtigen Standort für ein solches Umschlagsterminal zu suchen, obliegt aber in erster Linie der Raumordnung. Deshalb hat der BUND Sachsen den Abbruch des Planfeststellungsverfahrens und die entsprechende Nachholung der versäumten Verfahrensschritte gefordert. Den ohne ausreichende Alternativenprüfung gewählten Standort in Riesa hält der BUND Sachsen für ungeeignet, da hiermit u. a. eine weitere Lärmbelastung der Anwohner in Riesa/Gröba verbunden ist, die ohnehin bereits durch massive Immissionen von in der Nähe vorhandenen Industriebetriebe, wie beispielsweise dem Riesaer Stahl- und Walzwerk, belastet sind.“

Einen breiten Raum in der fast elfstündigen Erörterung nahm deshalb die Frage ein, ob die geltenden Lärmgrenzwerte bei Errichtung und Betrieb des KVT eingehalten werden können. Der vom BUND Sachsen zum Verfahren beigezogene Fachgutachter, Dipl.-Ing. Peter Gebhardt, konnte eine Vielzahl von Defiziten in der Lärmprognose aufzeigen, so dass die SBO nun gehalten ist, hier nachzuarbeiten. Aufgrund der Vielzahl der zu kritisierenden Punkte konnte die Erörterung nicht abgeschlossen werden, sondern wird nun in einem weiteren Termin fortgeführt.

Dazu Heß weiter: „Die für den BUND außerdem zentralen Probleme der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorgaben des Natur- und Artenschutzrechts (z. B. Natura 2000-Gebiete) müssen noch erörtert werden. Wir haben die Landesdirektion aufgefordert, in diesem Folgetermin sicherzustellen, dass auch Vertreter der Fachbehörden anwesend sind. Diese glänzten nämlich bei der gestrigen Erörterung durch Abwesenheit, was wir gegenüber der Landesdirektion scharf kritisiert haben. Schließlich sind es die Behörden, die sich mit den Einwendungen von Verbänden und Bürgern auseinandersetzen müssen und nicht die SBO und deren Privatgutachter. Wir erwarten deshalb, dass in der nächsten Runde aussagefähige Behördenvertreter anwesend sind, mit denen wir vor allem die Belange des Artenschutzes und des Schutzes der Elbe als Lebensraum diskutieren können.“

Pressekontakt: Franziska Heß, Tel. 0341-14969760, franziska.hess(at)bund-sachsen.de

 

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