Öffentlichkeitsbeteiligung zur Wiederherstellungsverordnung startet: BUND fordert 2.000 Kilometer frei fließende Flüsse für Deutschland

23. April 2026 | BUND, Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Meere, Naturschutz

Bundesregierung muss ambitionierte Maßnahmen für Deutschlands Plan zur Wiederherstellung der Natur vorlegen – Bürger und Bürgerinnen können mitreden!

Einbetonierter Fluss ohne Grüne Wiese und Bäume. "Die meisten Flüsse sind begradigt oder verbaut" ©  (Sandra Siebert / BUND Sachsen)

  • Entwurf der Bundesregierung bleibt hinter EU-Vorgaben zurück
  • Online-Beteiligung ab Ende April
  • Renaturierung von Flüssen stärkt Biodiversität, Hochwasserschutz und Klimaresilienz

Sachsen. Ab Ende April dürfen Bürger und Bürgerinnen mitreden, wie Deutschlands Natur künftig wiederhergestellt werden soll – von frei fließenden Flüssen über gesunde Wälder bis zu städtischen Ökosystemen. Der BUND Sachsen ruft dazu auf, sich aktiv an der Beteiligung zum nationalen Wiederherstellungsplan im Rahmen der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) einzubringen. Denn: Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung bleibt weit hinter dem europäischen Anspruch zurück. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren schaltet das Bundesumweltministerium in den nächsten Tagen ein Online-Tool frei, mit dem Bürger und Bürgerinnen, Verbände sowie weitere Interessierte sich aktiv im Rahmen der Durchführung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beteiligen können. 

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen, dazu: „Sachsen braucht keine weitere Naturkrise mit Ansage. Wenn die öffentliche Beteiligung ernst gemeint ist, müssen die Vorschläge der Menschen, Kommunen und Umweltverbände auch in echte Maßnahmen münden. Für den BUND Sachsen ist klar: Renaturierung heißt nicht Symbolpolitik, sondern konkrete Arbeit an Flüssen, Bächen, Auen und Mooren. Dafür braucht es verbindliche Ziele, ausreichend Personal, eine solide Finanzierung und Flächen, auf denen Natur wiederhergestellt werden kann. Die Landesregierung muss liefern. Und Deutschland insgesamt muss die Vorgaben und Fristen der Verordnung nachbessern und strenger fassen. Bisher sind sie zu vage und zu langfristig angelegt.“

Die Wiederherstellungsverordnung verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, bis 2030 naturnahe Lebensräume zu fördern. Für Gewässer heißt das beispielsweise: Bis 2030 müssen mindestens 25.000 Kilometer frei fließende Flüsse geschaffen werden. Dafür müssen nicht mehr gebrauchte Staudämme oder Barrieren abgebaut werden. In Deutschland sieht der BUND beim Lebensraum Wasser großes Potenzial: Bis 2030 könnten hierzulande 500 Kilometer, bis 2050 weitere 1.500 Kilometer frei fließende Flüsse wiederhergestellt werden. Bislang gibt es in Deutschland nur knapp 200 Kilometer frei fließende Flüsse.

Frei fließende Flüsse sind wichtig, denn sie bieten unter anderem durch ihre Auen mehr Sicherheit beim Hochwasserschutz. Zusätzlich können Auen große Wassermengen wie ein Schwamm aufnehmen und wieder langsam in die Landschaft abgeben oder zur Grundwasserneubildung beitragen. Zudem sind sie ein bedeutender Kohlenstoffspeicher und Hotspot der biologischen Vielfalt. In Deutschland bilden Bäche und Flüsse ein Netz von etwa 590.000 Kilometern, wovon nur noch ein Prozent ohne starken menschlichen Einfluss ist. Die meisten Flüsse sind begradigt oder verbaut. Das ist insbesondere für Wanderfische wie Aale, Störe oder Lachse ein großes Problem. Sie sind gefährdet, weil sie durch die Barrieren nicht zwischen ihren Lebensräumen Meer und Fluss wechseln können. 

Umsetzung bei weiteren Lebensräumen nötig

Neben den Flüssen und Auen stehen auch Wälder, Moore, Agrarlandschaften und Meeresökosysteme im Fokus der Verordnung. Laut aktuellem Bericht des European Academies‘ Science Advisory Council (EASAC) zahlen sich Investitionen in die Wiederherstellung der Natur aus: Die geschätzten Kosten von rund 150 Millionen Euro für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in Europa werden durch mindestens zehnmal so hohe Vorteile aufgewogen. Sie ergeben sich aus vermiedenen Katastrophenschäden, einer verbesserten öffentlichen Gesundheit, einer höheren Klimaresilienz sowie einer verbesserten Nahrungsmittel- und Wasserversorgungssicherheit. 

„Flüsse wie die Lossa, an der wir bereits einen 720-m-Abschnitt renaturiert haben, oder die Mulde zeigen, wie viel Potenzial in unserem Bundesland steckt. Aber zu den vielen Gewässern in Sachsen gehören auch kleinere Bäche oder Moorflächen, die ebenso enormes Renaturierungspotenzial aufweisen. Diese Naturorte könnten so viel lebendiger, schöner und widerstandsfähiger sein. Dafür wollen wir uns als BUND Sachsen einsetzen. Die kommenden Wochen sind eine Chance, gemeinsam festzulegen, wie Sachsen diesen Weg gehen kann“, so Ekardt weiter.

Hintergrund: 

Laut des im Oktober 2024 von der Europäischen Umweltagentur (EUA) veröffentlichten Berichts „Europe's state of water 2024: the need for improved water resilience“ sind die meisten geschützten aquatischen Lebensräume und Arten in einem schlechten oder sehr schlechten Erhaltungszustand. Es gibt nicht nur einen starken Rückgang bei der Zahl der Wanderfische, sondern auch bei den Populationen von Amphibien, Süßwasserfischen und von den Gewässern abhängigen Vögeln. (https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/eea-signals-2024/signals-country-translation-de.pdf).

Eine Studie des Umweltbundesamtes zeigt, dass etwa zwei Prozent der Fläche Deutschlands für die Gewässerentwicklung benötigt werden, um die gesetzlichen Ziele im Gewässerschutz erreichen und damit verbunden viele weitere Umweltvorteile erreichen zu können. (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fluessen-baechen-wieder-mehr-raum-zurueckgeben) Aber auch beim Zustand der anderen Ökosysteme ergibt sich ein erschreckendes Bild. So sind 80 Prozent der geschützten Lebensräume in Europa und über 70 Prozent in Deutschland in einem schlechten Zustand.

Neben der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresschutzrichtlinie und den Natura 2000-Richtlinien ist die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur von entscheidender Bedeutung für den Erhalt und die Wiederherstellung von Süßwasser-, Land- und Meeresökosystemen. Die Länder der Europäischen Union müssen demnach bis 2030 signifikante Fortschritte bei der Wiederherstellung naturnaher Lebensräume erzielen. Darunter fällt auch die Entfernung von obsoleten, vom Menschen geschaffenen Hindernissen an Flüssen und Auen bis 2030, um so europaweit mindestens 25.000 Flusskilometer wieder frei fließend zu gestalten. Neben den zusätzlichen 500 Kilometern frei fließenden Flüssen, die kurzfristig bis 2030 wiederhergestellt werden können, sind in Deutschland bis 2050 weitere 5.000 Kilometer renaturierte Flussstrecke denkbar, davon 1.500 Kilometer frei fließend nach der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Durch ein „Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur“ – wie von Bundesumweltminister Carsten Schneider angekündigt – wären diese Ziele erreichbar.

Bis September 2026 muss die Bundesregierung der EU-Kommission in ihrem Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans für die Natur in Deutschland melden, mit welchen Maßnahmen und Programmen wieder naturnahe Wälder, frei fließende Flüsse, intakte Moore, lebendige Agrarlandschaften und gesunde Meere geschaffen werden können. Hierzu beginnt/läuft jetzt für die nächsten sechs Wochen die Beteiligung der Öffentlichkeit. Weil die Vorgaben der Verordnung selbst dann, wenn Deutschland sie ordentlich umsetzen würde, für den Erhalt der Biodiversität indes nicht ausreichen würden, läuft aktuell die weltweit erste Biodiversitäts-Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht, initiiert vom BUND.

Mehr Informationen: 

Pressekontakt
BUND Sachsen | Barbara Braun | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | barbara.braun(at)bund-sachsen.de | 0351 84 75 44 70

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