BUND Landesverband Sachsen

Umweltinformationen wieder geheim wie zu Ostzeiten? Sächsisches Oberbergamt verzögert grundlos Akteneinsicht

15. Juni 2017 | Braunkohle, Kohle, Lebensräume

Vertreter der Bürgerinitiative Pro Pödelwitz warten seit elf Monaten darauf, dass ihnen Akteneinsicht in Umweltinformationen gewährt wird. Das zuständige Oberbergamt aber hat die Unterlagen bis heute nicht herausgegeben.

 (Kurt Michel / pixelio)

Vertreter der Bürgerinitiative Pro Pödelwitz warten seit elf Monaten darauf, dass ihnen Akteneinsicht in Umweltinformationen gewährt wird. Das zuständige Oberbergamt aber hat die Unterlagen bis heute nicht herausgegeben. Wollen die Zuständigen die Angelegenheit etwa versanden lassen – und damit letztlich rechtswidrig handeln? Diese Frage stellt der BUND Sachsen und unterstützt nachdrücklich die Forderung nach sofortiger Herausgabe der Umweltdaten und fordert zugleich eine Vereinfachung des Zugangs zu Umweltdaten.

Jens Hausner und Tilo Kraneis von der Bürgerinitiative Pro Pödelwitz möchten Einsicht in Unterlagen zu zehn Braunkohletagebau-Betriebspläne und -Genehmigungen sowie die dazugehörigen Umweltunterlagen, wie sich der Bergbaubetreibende MIBRAG beispielsweise vorstellt, Grundwasser und Natur zu schützen. Dazu haben sie am 21. Juli 2016 einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Sächsischen Oberbergamt eingereicht. Derartige Anträge werden von Umweltverbänden regelmäßig gestellt – und mehr oder weniger bereitwillig wird daraufhin Akteneinsicht gewährt. Im Fall von Hausner und Kraneis ist jedoch bis heute keinerlei Information zur Verfügung gestellt worden. Dabei regelt das bundesdeutsche Umweltinformationsgesetz (UIG) in § 3, das sächsische UIG in § 4, dass „jede Person [...] Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen [hat]“. Zugang hat i. d. Regel binnen eines Monats zu erfolgen bzw. „von zwei Monaten, wenn die Umweltinformationen derart umfangreich und komplex sind, dass die einmonatige Frist nicht ausreicht (§7.1 Sächs.UIG).“ Der Antrag kann gemäß § 9 Abs. 1 UIG bzw. § 6 Abs. 1 SächsUIG auch abgelehnt werden, wenn beispielsweise Betriebsgeheimnisse betroffen sind. Doch eine Ablehnung ist in diesem Fall bis heute nicht geschehen, eine Prüfung, welche der begehrten Informationen unter Umständen als „Betriebsgeheimnis“ eingestuft werden müssten, nach unserer Kenntnis bis heute nicht erfolgt.

Jens Hausner, einer der beiden Betroffenen, fragt: „Sind wir dem Bergamt nicht wichtig genug, um unseren Antrag ordentlich zu bearbeiten? Jetzt sollen wir offenbar einen neuen Antrag stellen, obwohl unserer schon seit fast einem Jahr vorliegt. Immerhin sollen wir hier in Pödelwitz von der MIBRAG abgebaggert werden. Damit sollte unser Interesse an den Informationen zum laufenden Tagebau wohl ausreichend begründet sein, oder etwa nicht?“

Der BUND Sachsen unterstützt die BI und Felix Ekardt, Vorsitzender des Verbands, ergänzt: „Gemäß der entsprechenden EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 gilt, dass „der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen dazu beiträgt, das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch sowie eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit in Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztendlich so den Umweltschutz zu verbessern. Die Zeiten, in denen Daten aus dem Braunkohletagebau und der vom Tagebau betroffenen Umweltgüter im Giftschrank liegen, sollten längst vorbei sein. Wenn das SächsUIG nicht ausreicht, um rechtssicher in annehmbarer Zeitspanne die Informationen zur Verfügung gestellt zu bekommen, dann täte der sächsische Landtag sicher gut daran, diesen Makel schnellstmöglich zu beseitigen.“

Informationen:
www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1471-Saechsisches-Umweltinformationsgesetz
www.bund-sachsen.de/vereinigtes_schleenhain

Pressekontakt:
Prof. Dr. Felix Ekardt, Tel. 0341/ 49 27 78 66, felix.ekardt(at)bund-sachsen.de 

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