BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zum polnischen Vorhaben "Fortführung des Abbaus der Braunkohlenlagerstätte Turów“ (Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) )

20. Januar 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt erneut Stellung.

Der BUND Sachsen e.V. lehnt die Fortführung des Abbaus der Braunkohlenlagerstätte Turów weiter ab.

Vorab rügen wir, dass die Unterlagen erneut nicht vollständig in deutscher Übersetzung vorgelegen haben.

Im Einzelnen nehmen wir zu folgenden Punkten Stellung:

 

A) Klimapolitische Überlegungen

Auf EU-Ebene werden aktuell die Weichen gestellt, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Damit sind zwar die Ziele des Pariser Klimavertrags, nämlich die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5° nicht zu erreichen – aber zumindest ist der Versuch unübersehbar, die fortschreitende Erderwärmung entschieden anzugehen. Mit dieser Weichenstellung ist CO2-intensiven Vorhaben, wie beispielsweise die weitere Verbrennung von fossilen Brennstoffen nur noch eine kurze Übergangsfrist gewährt, ehe in eine CO2-neutrale Zukunft eingestiegen wird. Diesem unumkehrbaren Zeitgeist widersprechen Vorhaben wie die Erweiterung eines Braunkohletagebaus in Turów entschieden.

Es ist davon auszugehen, dass auf EU-Ebene ein Pfad definiert werden wird, der einen raschen schrittweisen Ausstieg aus CO2-intensivem Wirtschaften vorplant. Dieser Pfad wird für alle EU-Mitglieder – zu denen Polen gehört – verbindlich werden, um das o. g. Ziel zu erreichen.

Der Tagebau Turów wird jetzt bis 2044 geplant – also bis kurz vor den Zeitpunkt, zu dem die EU CO2-Neutralität erreicht haben will. Selbst wenn es ggf. Zugeständnisse ggü. einzelnen EU-Mitgliedern geben wird, sollte Polen schon jetzt ihrerseits die entsprechenden Weichen stellen, um nicht dann in kürzester Zeit den Energiesektor umstellen zu müssen.[1]

Polen bezieht 77% seiner Energie aus Kohle, die Abhängigkeit ist also sehr hoch. Um den Umbau des Energiesektors zu bewältigen, werden enorme Umwälzungen erforderlich sein, die gewaltige finanzielle Ressourcen erfordern. Hier ist die EU bereit, Hilfestellung zu leisten, aber nur, wenn Polen entsprechende energiepolitische Planungen vorweist. Andererseits sind gar Strafzahlungen im Bereich des Möglichen.

Um hier nicht ins Hintertreffen zu geraten, empfiehlt der BUND Sachsen gänzlich auf den Tagebau zu verzichten und stattdessen selbst die Weichen in eine CO2-freie Energiewirtschaft zu stellen.

Denn auch Polen hat, wie das deutsch-polnische Kooperationsprojekt Neyma prognostiziert bis 2100 mit einem Temperaturanstieg von 1 bis 3,7 Grad zu rechnen. Die Klimaerwärmung tritt also auch hier ein und hat Folgen auf verschiedene andere Aspekte des Tagebaus, wie unten ausgeführt.

 

B) Umweltfolgen für Oberflächen- und Grundwasser

Folgen der Entwässerung des Gebirges (Kap. 18.2.1)

Nach wie vor ist nicht bekannt, wie dicht die Dichtwand entlang der Lausitzer Neiße ist und wie sich deren Dichtigkeit im Laufe der Zeit entwickelt hat. Auch die wiederholt gemachten Ausführungen und Hinweise auf die Modellberechnungen und die fortlaufenden Messungen helfen in dieser Frage nicht weiter.
Das ist nachzuholen, es wird auf unsere Ausführungen beim Scoping-Termin und vorangehende Stellungnahmen verwiesen.

 

Potenzielle Senkungen oder Erhebungen des Geländes (Kap. 18.2.2)

Zum Thema Bodenbewegung wird auf die neuen Daten de Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) verwiesen, die durch den „Bodenbewegungsdienst“ auf Grundlage von Satellitenmessungen veröffentlicht werden.[2] Diese neuen Daten sind in die Auswertung einzubeziehen und in die Analyse des Einflusses des geplanten Vorhabens auf materielle Güter und Denkmalobjekte einzubringen.

 

Zustand der Oberflächengewässer infolge der Ableitung des Wassers aus Entwässerung des Tagebaus in die natürlichen Wasserläufe während der Gewinnung (Kap 18.2.3.)

In diesem Kapitel wird ausgeführt: „Während der Realisierung des entworfenen Vorhabens wird die Menge und Qualität des abgeleiteten Grubenwassers in das Oberflächengewässer analogisch sein wie gegenwärtig.“. Es ist erwiesen, dass sich – allein auf die Menge bezogen – die Mindestwasserführung in den zurückliegenden Jahren in der Lausitzer Neiße stark verschlechtert hat, wie die folgende Abbildung zeigt:

 

Eigene Darstellung, Datenquelle: LfULG, Anwendung iDA (interdisziplinäre Daten und Auswertungen) www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/index.xhtml; Abruf am 19.12.2019. Der Pegel Rosenthal 1 befindet sich nördlich von Hirschfelde in der Lausitzer Neiße. Die Darstellung der Durchflusswerte > 10% unterbleibt der Übersicht halber.

Offenbar ist die Mindestwasserführung in der Lausitzer Neiße gefährdet. Das liegt zum einen an dem verschiedentlich vorgetragenen (und ignorierten) Umstand,

a) dass der Tagebaubetrieb die Wasserführung der Neiße negativ beeinflusst (s.o., undichte Dichtwand an der Neiße) und

b) dass auch die in die Neiße eingeleiteten Grubenabwässer nicht geeignet sind, den Zustand des Gewässers mengenmäßig zu stabilisieren.

Dieser Umstand wird sich infolge der zeitlichen Verlängerung des Abbauvorhabens weiter verschlechtern, insbesondere auch in Anbetracht der zu erwartenden Klimaentwicklung.[3]

Insofern sind die gemachten Annahmen unter den vorgenannten Gesichtspunkten nochmals zu überarbeiten und insbesondere auch im Hinblick auf die Mengenkomponente zu erweitern. Dies ist durch gesonderte, auch in deutscher Sprache vorliegende Gutachten zu belegen.

 

Bildung der Wasserressourcen und des Wasserzustands nach der Beendigung der Gewinnung (Kap. 18.2.4.)

Nach wie vor ist absolut nicht plausibel, wie die Füllung des riesigen Restsees in angemessener Zeit sichergestellt werden kann. Dieses Problem ist bereits jetzt sichtbar und kann nicht mit Verweis auf spätere Planungsphasen und –verfahren abgeschoben werden.[4] Daran knüpft sich die Frage der chemischen Beeinflussung und Stoffausträge, die sowohl beim Scoping-Termin als auch in vorangegangenen Stellungnahmen vorgetragen, jedoch nicht zufriedenstellend und mit Analysen und Fakten unterlegt beantwortet wurde. Dies ist nachzuholen.

Die Lausitzer Neiße kann – anders als jetzt geplant („nach erfolgtem Abbau wird mit Wasser hauptsächlich unter Anwendung von Wasser aus dem Fluss Lausitzer Neiße und in kleinerem Maße auch aus dem Fluss Miedzianka gefüllt.“ Kap. 2.3.5) aufgrund der geringen Wasserführung nicht als Hauptquelle für die Wiederauffüllung des Restsees herangezogen werden, da sie bereits jetzt eine unzureichende Wasserführung aufweist – siehe auch Grafik oben.

Bereits jetzt ist erkennbar, dass die selbst gesteckten Ziele „Befüllens des Abbauraums im Endzustand mit Wasser aus den Flüssen soll folgende Umweltanforderungen erfüllen:
− Nutzung für das Befüllen des Sees einer Wassermenge, die keine ungünstige Auswirkung auf die Umwelt sowohl in den Flussbetten als auch in der direkten Umgebung verursachen wird; [und]
− Befüllen des Sees in einer Weise, die eine Wasserqualität in dem See gewährleisten wird, welche für die geplante Nutzungsform geeignet ist;

(Kap. 2.3.5. Stilllegung des Tagebaubetriebs und Vorbereitung für die Endrekultivierung) nicht erfüllt werden können.

Insofern ist bereits jetzt durch gesonderte Gutachten nachzuweisen:

  • Welche Wassermengen mit welcher konkreten Quelle zur Flutung des Restsees in welchen Zeiträumen zur Verfügung gestellt werden müssen;
  • Inwiefern diese Wassermengen prognostisch und auch im Hinblick auf die Klimaentwicklung zur Verfügung stehen;
  • Welche Bauwerke (Wasserüberleiter, Speicher und dgl. errichtet werden müssen, um eine hinreichende Wassermenge zur Flutung des Restsees zur Verfügung zu stellen.

Sofern derartige Gutachten vorliegen, sind sie in die deutsche Sprache zu übersetzen und der deutschen Seite zur Verfügung zu stellen.

 

C) Luftreinhaltung

Bereits 2016 bis 2018 sind für die Feinstäube PM10 und PM25 erhebliche Grenzwertübersteigungen festzustellen. Offenbar reichen also die seinerzeit (und mutmaßlich bis heute) angewandten Maßnahmen gegen Staubemissionen nicht aus, um die Feinstaubemissionen einzugrenzen. Dennoch wird in den vorliegenden Unterlagen davon ausgegangen, dass ab 2020 keine Überschreitung der Grenzwerte mehr zu erwarten sind. Ob die hierfür neu geplanten Maßnahmen (u.a. Berieselung und Dichtwände) den gewünschten Erfolg zeigen, wird sich erst im Laufe des Jahres 2020 zeigen. Die möglichen positiven aber auch negativen (wenn nämlich die Maßnahmen nicht greifen) Auswirkungen werden besonders in Tschechien und Deutschland zu spüren sein. Da Polen selbst nur im Norden an das Tagebaugebiet angrenzt, tragen die Nachbarstaaten die Hauptrisiken bei der meteorologisch bedingten Verbreitung der Luftschadstoffe.
Hierzu ist anzumerken, dass die Emissionen bislang jedes Jahr gestiegen und nicht etwa zurückgegangen sind. So haben sich die Staubemissionen in 5 Jahren mehr als verdoppelt, der Anteil der im Staub enthaltenen Metall(verbindungen) in der gleichen Zeit mehr als verzehnfacht.
Mit eben diesen Folgen ist auch bei einer Ausweitung des Tagebaubetriebs zu rechnen – ein schlüssiges Konzept, um eben diese Folgen zu bewältigen, ist stichhaltig vorzulegen.

 

D) Wiedernutzbarmachung

Die geplante Aufforstung auf (mineralischem) Verfüllungsmaterial lässt zwar junge, frohwüchsige Kippenwälder entstehen, aber diese sind insbesondere gegenüber Witterungsextremen (die im Zuge des weltweiten Klimawandels nachweislich zunehmen) störungsanfällig und eignen sich auch nicht für anspruchsvolle Waldarten. Erfolgt eine Mischpflanzung von Laub- und Nadelgehölzen, muss darauf geachtet werden, dass z.B. im Vergleich zur Traubeneiche die Kiefer als klimasensitiver eingestuft wird. Zwar ist sie trockentolerant, jedoch als boreale Baumart hitzeempfindlich. Bereits heute lösen frühsommerliche Tageshöchsttemperaturen >35 °C mehrjährige Wuchsdepressionen aus, ungeachtet einer ausreichenden Wasserversorgung (KNOCHE et al. 2012).
Selbst letztgenannte ist bei den erwarteten Niederschlagsrückgängen in den kommenden Jahrzehnten nicht einmal mit Sicherheit gegeben (siehe auch oben bei den Ausführungen zum bereits jetzt zu beobachtenden Rückgang des Wasserstandes der Neiße).

Pflanzenbauliche Extreme der Kippenböden, wie Humusarmut, substratbedingte Versauerung und Versalzung (KNOCHE 2001), lassen vermuten, dass sich hier klimatischer Stress frühzeitig und deutlich auswirkt. Weiterhin wirken sich Hitze- und Trockenperioden primär über den Bestandswasserhaushalt aus (FALK et al. 2008, RIEK 2010).
Bis sich auf ehemaligen Tagebauen wieder naturnahe Waldökosysteme entwickeln, vergehen sehr lange Zeiträume, da die Waldbodenentwicklung nach der Verkippung die Zerstörung der natürlich gewachsenen Böden ausgleichen muss.

Es ist demnach stark anzuzweifeln, dass die geplante Aufforstung überhaupt funktionieren wird – die Wiedernutzbarmachung ist in diesem Fall also eine Farce und das Risiko einer „toten Landschaft“ wird künftigen Generationen überlassen.

 

An verschiedenen Stellen ist also abzusehen, dass die Tagebauerweiterung keineswegs umweltgerecht umgesetzt werden kann und im Hinblick auf zu erwartende politische und klimatische Entwicklungen nicht mehr zeitgemäß ist.
Der BUND Sachsen lehnt sie deshalb weiter ab.

 

Mit verBUNDenen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

Stellungnahme als PDF

 


[1] Zum Vergleich: Deutschland plant bis 2038 ggf. gar früher komplett aus der Kohleverstromung auszusteigen. Andere Staaten sind das bereits oder planen das zu einem früheren Zeitpunkt.

[2] Siehe: www.bgr.bund.de/DE/Themen/GG_Fernerkundung/BodenBewegungsdienst_Deutschland/bodenbewegungsdienst_deutschland_node.html

[3] Vgl. http://whhportal-sachsen.hydro.tu-dresden.de/saeuleA/Durchflussreihen.html und/oder www.smul.sachsen.de/download/2_Fact_sheet_Steckbrief_KliWES.pdf

[4] Vgl. Kap. 2.3.5 „Die Richtungen, Umfang und Arten der Endrekultivierung werden in separaten Bescheiden festgelegt, die auf der Grundlage der Rechts-vorschriften, die in mehr als 20 Jahren gelten werden, und übereinstimmend mit dem technologischen Fortschritt erlassen werden, daher wurde das Stadium der Endrekultivierung selbst im Rahmen dieser Studie nicht bewertet.“

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