BUND Landesverband Sachsen

Klima- und Naturschutz im sächsischen Koalitionsvertrag

03. Dezember 2019 | Braunkohle, Energiewende, Klimawandel, Kohle, Landwirtschaft, Lebensräume, Naturschutz, Umweltgifte

Ein Anfang, der vorerst ein Anfang bleibt.

Am Wochenende haben sich in Sachsen CDU, Grüne und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Globale Herausforderungen wie Klimawandel und Biodiversitätsverlust werden darin durchaus adressiert, und in einigen wichtigen Details finden sich sehr begrüßenswerte Festlegungen. In der Summe bleibt das von den Koalitionären allerdings deutlich hinter dem ökologisch Notwendigen zurück. Professor Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen: „Für das nötige Vorankommen im Pariser Abkommen oder der Erhaltung der Artenvielfalt sind die geplanten Schritte zu klein gedacht. Zudem ist die Durchsetzung der Ziele auf viel höherer Ebene entscheidend. Die sächsische Staatsregierung sollte positiven Druck auf Bundes- und EU-Ebene ausüben und wichtige Entwicklungen nicht mehr ausbremsen wie bisher.“

Für Sachsen ist der Kohleausstieg ein großes Thema. Zum Pariser Klimaabkommen zu stehen, gleichzeitig aber einen Ausstieg nach dem Kohleabkommen bis 2038 vorzunehmen, ist praktisch nicht vereinbar. Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist dennoch die Erhaltung der Gemeinde Pödelwitz im Landkreis Leipzig. Andere Orte wie Mühlrose bleiben leider unerwähnt.

Der Klimaschutz soll ferner als Staatsziel in der sächsischen Verfassung verankert werden. Das geht freilich daran vorbei, dass schon heute – von der Politik ignorierte – Klimaschutzvorgaben aus den europäischen und bundesdeutschen Grundrechten zu entnehmen sind. Ein Staatsziel Klimaschutz hätte daneben nur eine geringe Relevanz, zumal es inhaltlich offen und nicht einklagbar wäre. Parallel wird das Klimaschutzprogramm 2030 vom Bund weitergeführt und durch einen „sächsischen Masterplan“ ergänzt. Auch hier bleiben konkrete Ziele unbenannt.

Die Ziele zu Natur- und Artenschutz sind in ihrer Umsetzung eher widersprüchlich. Fraglich ist, wie der Verlust der Artenvielfalt aufgehalten werden kann, wenn sogenannte Pflanzenschutzmittel weiterhin als notwendig angesehen werden. Ihre Schädlichkeit für Insekten und andere Tiere sind mehrfach nachgewiesen und trotzdem bleibt ein allgemeines Verbot aus. Noch dazu bezieht sich die vorgenommene Halbierung der Pflanzenschutzmittel auf Privatgärten und klammert die industrielle Nutzung aus – ein Tropfen auf den heißen Stein. Zu begrüßen ist, dass die Relevanz von Wildnis für den Naturschutz gesehen wird.

Koalitionsvertrag (PDF)

 

 

 

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