BUND Landesverband Sachsen

Klage gegen Tagebau Turów gewonnen

14. März 2024 | Energiewende, Klimawandel, Nachhaltigkeit, Ressourcen & Technik, Kohle

Das Gericht in Warschau hat geurteilt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zum Weiterbetrieb des Tagebaus Turów rechtswidrig ist.

Tagebau Turów Der Tagebau Turów hat gigantische Ausmaße ©Greenpeace Zewlakk

Dresden. Das polnische Verwaltungsgericht in Warschau gab heute den Klagen gegen den Tagebau in Turów statt und ordnete eine Neubewertung der Auswirkungen des Bergbaus auf die Umwelt an. Das Gerichtsurteil besagt, dass der Tagebau weitaus schwerwiegendere Auswirkungen auf das tschechische Grundwasser und deutsche Haushalte hat, als ihr Betreiber PGE GiEK, behauptet.

Der BUND Sachsen mit seinen Bündnispartnern setzt sich seit vielen Jahren gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus im Dreiländereck ein. Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen, äußert hierzu: „Das Gerichtsurteil stellt einen wichtigen Teilerfolg gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus bis 2044 dar. Allerdings sind die Folgen der Entscheidung noch abzuwarten, denn das Gericht im Warschau hat hervorgehoben, dass das Urteil keinen Abbau-Stopp im Turów bedeutet. Zudem ist mit der Berufung durch den Staatskonzern PGE zu rechnen“. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Gegen den Minenbetreiber wurden von mehreren Organisationen, etwa der polnischen EKO-UNIA oder dem tschechischen Ableger von Greenpeace und der Stadt Zittau, Klagen eingereicht. Der vom Betreiber verfasste Bericht über die im EU-Recht wurzelnde Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterschätzte die durch den Bergbau verursachten Schäden am Grundwasser, die Bodensenkungen und die damit verbundenen Schäden an Immobilien. Gleichzeitig ist die UVP von zentraler Bedeutung für die Erteilung einer Bergbaugenehmigung. Wenn die Folgenabschätzung nicht der Realität entspricht, ist sie rechtswidrig.

„Das polnische Gericht hat die UVP ausgewertet und entschieden, dass diese den Schutz des tschechischen Grundwassers und Maßnahmen aus dem tschechisch-polnischen Abkommen über den Tagebau Turów nicht berücksichtigt. Dies ist ein Versäumnis des Bergwerksbetreibers, der die Folgenabschätzung für Grundwasser, Boden und andere Umweltbestandteile stark verzerrt dargestellt hat. Der Umweltschaden im UVP-Bericht wurde nicht ordnungsgemäß bewertet“ kommentiert Laura Otýpková, Anwältin bei Frank Bold Tschechien.

Die nächsten Schritte liegen nun bei den polnischen Behörden. Sie werden erneut die Auswirkungen der Turów-Mine bewerten, dieses Mal jedoch mit aktuellen Daten zu den Auswirkungen des Bergbaus auf die Umgebung.

 

Weitere Informationen:

https://www.bund-sachsen.de/themen/mensch-umwelt/turow/

Pressemitteilung der Partnerorganisation Frank Bold Polen zum aktuellen Urteil: https://frankbold.pl/wsa-uchylil-decyzje-srodowiskowa-dla-kopalni-turow-ekolodzy-nadzieja-dla-regionu-w-rekach-rzadu/

Pressemitteilung der Partnerorganisation Frank Bold Tschechien zum aktuellen Urteil:
https://frankbold.org/zpravodaj/kategorie/aktualne/kauza-turow-tezar-prisel-o-povoleni-eia-polske-urady-nerespektovaly-ochranu-ceskeho-zivotniho-prost

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Pressekontakt
BUND Sachsen | Barbara Braun | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | presse@bund-sachsen.de | 0351 84 75 44 62

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