BUND Landesverband Sachsen

Windräder im Wald müssen naturverträglich sein

18. März 2024 | Energiewende, Wälder, Naturschutz, Ressourcen & Technik

Eine Abfrage von Saechsische.de hat ergeben, dass bei Landratsämtern drei Einzelanträge auf Vorbescheid für elf Windräder im Wald vorliegen. Der Windkraftausbau und deren Naturverträglichkeit müssen Hand in Hand gehen.

Windräder im Wald ©stock.adobe.com/boma

Dresden. Die sächsischen Behörden prüfen laut Saechsische.de die ersten Bauanträge für Windräder im Wald. Das Interesse an Wind in Wald sei bei vielen Waldeigentümern vorhanden und verbunden mit der Hoffnung, die Schäden durch Borkenkäfer und Klimawandel dadurch auszugleichen.

Der Vorsitzende des BUND Sachsen Prof. Dr. Dr. Ekardt sagt dazu: „Wir begrüßen das Interesse an Windrädern im Wald. Der Windkraftausbau ist wichtig, um die Energiewende in Sachsen voranzutreiben. Bis 2027 muss der Freistaat zwei Prozent seiner Landesfläche für Windkraft ausweisen. Davon ist Sachsen jedoch weit entfernt. Zu beachten ist allerdings, dass der Ausbau naturverträglich geschieht, was unter anderem bedeutet, dass Eingriffe in Waldgebiete auf ein Mindestmaß begrenzt werden sollen und bestimmte Flächen, wie Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate und geschützte Biotope, müssen komplett von der Energiegewinnung ausgeschlossen werden. Die Kollision mit Natur- und Artenschutz muss vermieden oder minimiert werden und unvermeidbare Schäden müssen wirksam ausgeglichen werden.“

Die bürokratischen Hürden für ein Genehmigungsverfahren sind groß. Die Flexibilisierungsklausel von 2023 erlaubt den Bau von Windrädern im sächsischen Forst prinzipiell. Allerdings ist dies kaum hilfreich aufgrund des komplizierten Netzausbaus und der Unklarheit bezüglich der finanziellen Beteiligung der Kommunen.

Der BUND Sachsen fordert in seinem Positionspapier:

  • Eingriffe in Waldgebiete sollen Ausnahmen bleiben und auf ein Mindestmaß begrenzt werden.
  • Bestimmte Flächen, wie Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate und geschützte Biotope, müssen komplett von der Energiegewinnung ausgeschlossen werden. Seite 2 von 2
  • Weitere Ausschlussflächen sollen auch Wälder in Wildnisgebieten, UNESCOWelterbestätten, naturnahe Wälder und Wälder in anderen Schutzgebieten umfassen, wenn der Schutzzweck durch Windkraft gefährdet wird.
  • Eingriffe in Wälder durch Windkraftanlagen sollen durch Maßnahmen wie Entschneidung und den Rückbau von Waldwegen und Forststraßen kompensiert werden.
  • Die Kollision mit Natur- und Artenschutz muss vermieden oder minimiert werden, und unvermeidbare Schäden müssen wirksam ausgeglichen werden.
  • Die Staatsregierung soll sicherstellen, dass das Ziel von zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft eher noch früher als geplant umgesetzt wird und den Kommunen rechtssichere Rahmenbedingungen bieten.
  • Das Repowering außerhalb von Vorranggebieten soll ermöglicht und priorisiert werden.
  • Umweltschonender Rückbau und Recycling von Windkraftanlagen sollen berücksichtigt werden.
  • Eine partizipative und dezentrale Energiewende unter Beteiligung von Bürger:innen, Genossenschaften, Kommunen und regionaler Wirtschaft soll gefördert werden.

Das vollständige Positionspapier „Wind im Wald“ des BUND Sachsen finden Sie über folgenden Link: Wind im Wald (PDF)

Weitere Quellen:
https://www.saechsische.de/wirtschaft/energie/sachsen-prueft-mehrere-windraeder-im-wald-5971201-plus.html

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Pressekontakt
BUND Sachsen | Barbara Braun | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | presse@bund-sachsen.de | 0351 84 75 44 62

 

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