Politischer Kommentar zur Klage gegen die Bundesregierung
Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt | Vorsitzender des BUND Sachsen:
"Laut dem Klimaschutzgesetz muss Deutschland bis 2030 seine Klima-Emissionen um 65 Prozent reduzieren. Überschreiten Sektoren die vorgegebenen Jahresemissionsmengen, muss die Regierung schnellstmöglich Sofortprogramme beschließen. Bisher hat die Ampelkoalition keine derartigen Beschlüsse gefasst, obwohl sie dies wegen zu hohen Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor in 2021 hätte tun müssen. Sie hat noch nicht einmal wirksame Sofortprogrammentwürfe vorgelegt, die zur Zielerreichung hinreichende Maßnahmen enthalten hätten. Das hat der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung 2022 bestätigt. Dieses Versagen ist umso dramatischer, weil selbst die Ziele des Klimaschutzgesetzes nicht ansatzweise ausreichen, um die völkerrechtlich verbindliche 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens einzuhalten. Auch den klimaverfassungsrechtlichen Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht auf eine der stellvertretenden BUND-Sachsen-Vorsitzenden Dr. Franziska Heß und mir vertretene Verfassungsbeschwerde hin 2021 statuiert hatte, wird so nicht Genüge getan. Deshalb hat der BUND-Bundesverband – wiederum vertreten von Franziska Heß und mir – nunmehr Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben. Ziel ist es festzustellen, dass die Bundesregierung zur Erfüllung ihrer eigenen (wie gesagt bereits unzureichenden) Ziele deutlich mehr tun muss."
Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.
Vorsitzender des BUND Sachsen
ferner: an der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik www.sustainability-justice-climate.eu
Juristische Fakultät, Interdisziplinäre Fakultät und Wissenschaftscampus Phosphorforschung, Universität Rostock
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