BUND Landesverband Sachsen

Umweltrecht

Mit Stellungnahmen und Verbandsklagen wehrt sich der BUND dagegen, dass auch das letzte Stück Natur zerstört wird.

  • Wir schreiben Stellungnahmen zu Bauvorhaben, Gesetzesvorlagen und Verordnungen.
  • Da, wo es nötig wird, nutzen wir unser Klagerecht als anerkannter Naturschutzverband.
  • Wir lassen uns nicht mundtot machen und informieren die Öffentlichkeit über Verstöße gegen Natur- und Umweltschutz.
  • Wir unterstützen andere — so möglich — in ihrem Kampf für Natur und Umwelt.

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Umweltrecht & -unrecht

Der BUND Sachsen hat die Möglichkeit, zu Vorhaben Stellung zu nehmen, Umweltinformationen einzuholen oder gegen ein Vorhaben zu klagen.
Auf Grundlage folgender Gesetze kann der BUND Sachsen agieren:

- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG)
- Bundesimmissionschutzgesetz

Aber auch als Privatmensch hat einjede*r Möglichkeiten:

- 1x1 der Bürgerbeteiligung vor Ort
- Leitfaden Beteiligungs- und Klagerecht der Umweltverbände

Ansprechpartnerin

Jette Fröhlich

Stellungnahmenarbeit
E-Mail schreiben Tel.: 0371 - 30 14 77

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