10. April 2026 | Pressemitteilung
Der BUND hat, angeführt vom BUND Sachsen, auch beim Bundesverfassungsgericht mit unserer Klimaklage 2021 die Erkenntnis durchgesetzt: Internationale Umweltziele wie die 1,5-Grad-Grenze im Pariser Klima-Abkommen sind rechtsverbindlich. Und sie erfordern drastisches und rasches Handeln, in diesem Fall einen Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen bei Strom, Wärme, Mobilität, Landwirtschaft, Kunststoffen und Zement (und eine stark reduzierte Tierhaltung). In kurzer Zeit ist das nur möglich, wenn neben besserer Technik – smarter produzieren und konsumieren – auch freiwillige oder politisch herbeigeführte Verhaltensänderungen treten – also weniger konsumieren. Die tägliche Autofahrt zur Arbeit, Urlaubsflüge oder immer neue Unterhaltungselektronik werden damit zum Problem. Weniger kaufen führt allerdings an die Grenzen der Wachstumsgesellschaft. Bisher sind Arbeitsmärkte, Sozialversicherungen oder das Bankensystem aber auf immer neues Wachstum ausgelegt. Wir arbeiten an Lösungen, um das zu überwinden.
Verfassungsgerichts-Urteil und EU-Klimaziele — Leitantrag des BUND Sachsen e.V. zur Landesdelegiertenversammlung 2021
EU auch im Interesse eines wirksamen Umweltschutzes stärken statt untergraben — Leitantrag des BUND Sachsen e.V. zur Landesdelegiertenversammlung 2017
Keine transatlantischen Freihandelsabkommen auf Kosten von Demokratie, Umwelt und Verbraucherschutz — Leitantrag des BUND Sachsen e.V. zur Landesdelegiertenversammlung 2015
10. April 2026 | Pressemitteilung
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