BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Schweinemastanlage Stolpen, Alte Napoleonstraße“, Stadt Stolpen

14. Mai 2018 | Energiewende, Landwirtschaft, Massentierhaltung, Stellungnahmen

Das Vorhaben wird entschieden abgelehnt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Das Vorhaben wird entschieden abgelehnt.
Begründung:
Planungsziel ist die Errichtung und der Betrieb einer Tierhaltungsanlage für maxi-mal 18.232 Ferkel in Stolpen LK Osterzgebirge-Sächsische Schweiz. Der BUND lehnt das Vorhaben ab und schließt sich hinsichtlich der zu erbringenden Untersu-chung- und Genehmigungsunterlagen den Ausführungen des NABU Sachsen an und ergänzt diese wie folgt:
1.    Das Vorhaben ist UVP-pflichtig;
2.    Das Vorhaben bedarf zusätzlich eines immissionsschutzrechtlichen Ge-nehmigungsverfahrens;
3.    Das Vorhaben bedarf einer FFH-(Vorprüfung);
4.    Die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorgaben der WRRL ist nach-zuweisen (WRRL-Fachbeitrag für Grundwasser und Oberflächengewäs-ser);
5.    Für das Vorhaben ist ein Artenschutzfachbeitrag notwendig;
6.    Der Nachweis der Flächenverfügbarkeit für die Gülleverbringung ist zu er-bringen;
7.    Es bedarf einer Staub- und Lärmprognose sowie einer gesonderten Prog-nose für die Ausbreitung von Gerüchen nach der Geruchsimmissions-schutzrichtlinie sowie für Bioaerosole;
8.    Es ist ein Brandschutzkonzept, welches den Anforderungen des § 14 SächsBO genügt, vorzulegen.
Wir bitten ausdrücklich um weitere Beteiligung am Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
 

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