Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Das Vorhaben wird entschieden abgelehnt.
Begründung:
Planungsziel ist die Errichtung und der Betrieb einer Tierhaltungsanlage für maxi-mal 18.232 Ferkel in Stolpen LK Osterzgebirge-Sächsische Schweiz. Der BUND lehnt das Vorhaben ab und schließt sich hinsichtlich der zu erbringenden Untersu-chung- und Genehmigungsunterlagen den Ausführungen des NABU Sachsen an und ergänzt diese wie folgt:
1. Das Vorhaben ist UVP-pflichtig;
2. Das Vorhaben bedarf zusätzlich eines immissionsschutzrechtlichen Ge-nehmigungsverfahrens;
3. Das Vorhaben bedarf einer FFH-(Vorprüfung);
4. Die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorgaben der WRRL ist nach-zuweisen (WRRL-Fachbeitrag für Grundwasser und Oberflächengewäs-ser);
5. Für das Vorhaben ist ein Artenschutzfachbeitrag notwendig;
6. Der Nachweis der Flächenverfügbarkeit für die Gülleverbringung ist zu er-bringen;
7. Es bedarf einer Staub- und Lärmprognose sowie einer gesonderten Prog-nose für die Ausbreitung von Gerüchen nach der Geruchsimmissions-schutzrichtlinie sowie für Bioaerosole;
8. Es ist ein Brandschutzkonzept, welches den Anforderungen des § 14 SächsBO genügt, vorzulegen.
Wir bitten ausdrücklich um weitere Beteiligung am Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer