Der BUND-Gesamtrat und -Verbandsrat haben folgenden einstimmigen Beschluss zu zivilem Ungehorsam gefasst (Eckpunkte der Positionierung):
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erkennt die historische Bedeutung von zivilem Ungehorsam an und verdeutlicht, dass ziviler Ungehorsam Teil einer lebendigen Demokratie darstellt und ein Treiber für progressive, gesellschaftliche Fortentwicklung sein kann.
Er verurteilt staatliche Repression und Kriminalisierung von legitimen, friedlichen und gewaltfreiem Protest der Umweltbewegung.
Er erkennt an, dass es angesichts der Umweltkrisen und der drohenden Klimakatastrophe nachvollziehbar ist, wenn sich Menschen zum zivilen Ungehorsam, beispielsweise gegen Kohleabbau, gezwungen sehen.
Der BUND ruft nicht zu Aktionen des zivilen Ungehorsams auf.
Einordnung des Ergebnisses: Wie wir aus der Runde der Expertinnen und Experten gehört haben, wäre ein Aufruf zu und eine materielle Unterstützung von solchen Aktionen ein Grund für die Finanzverwaltung, dem BUND die Gemeinnützigkeit zu entziehen und uns damit unserer finanziellen Unabhängigkeit und politischen Handlungsfähigkeit zu berauben. Ziviler Ungehorsam besteht nun mal in der Übertretung von Rechtsreglungen als Ausdruck eines sehr ernsten Anliegens, und der Übernahme der Verantwortung dafür. Rechtsbruch, um den es hier notwendigerweise geht (ganz gleich ob Gerichte dafür Strafen aussprechen oder nicht) ist aber mit dem Charakter einer gemeinnützigen Organisation nicht zu vereinbaren. Der BUND wird deshalb nicht zu Aktionen zivilen Ungehorsams aufrufen. Diese Aktionsform ist nicht unsere, wir haben andere Möglichkeiten der Mobilisierung und nutzen diese auch. Diese Bedrohung ist heute (anders als vor 20 Jahren) sehr weitreichend: BUND'ler:innen können zwar die Motive der Aktivist:innen unterstützen, aber nicht ihre Aktionen. Solltet ihr an Aktionen teilnehmen wollen, dann als Privatperson und nicht in BUND-Montur.