BUND Landesverband Sachsen

Keine Schweinemastanlage in Stolpen

21. August 2020 | Naturschutz, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit

Nachdem der Widerspruch gegen die befristete Umstellung der Schweinemastanlage in Stolpen in eine Ferkelzuchtanlage zurückgewiesen wurde, erwarten der BUND Sachsen und die Bürgerinitiative „Keine Wiederinbetriebnahme der Schweinemast in Stolpen“, dass die Gesamtanlage wegen des ausgelaufenen Bestandsschutzes geschlossen wird

Am 8. März 2020 wäre der Bestandsschutz für die Schweinemastanlage in Stolpen erloschen. Endet der Bestandsschutz einer Anlage, so müssen bei einer erneuten Inbetriebnahme die dann aktuell zulässigen Bestimmungen und Werte eingehalten werden. Zwei Tage vor Fristende, am 06. März, beantragte der Betreiber eine Fristverlängerung. Doch nach Kenntnis der Aktenlage aufgrund einer Akteneinsicht beim Landratsamt dürften die rechtlichen Voraussetzungen für eine Fristverlängerung nicht erfüllt sein.
Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen, erläutert:
„Heute gelten ganz andere Maßstäbe als zu dem Zeitpunkt nach der Wende, als der Weiterbetrieb der Anlage über die Altanlagenanzeige überhaupt erst einmal sichergestellt werden musste. Wir bezweifeln, dass diese Anlage heutigen umweltrechtlichen Anforderungen überhaupt genügen kann und fordern das Landratsamt auf, dementsprechend den kurzfristig eingereichten Antrag auf Fristverlängerung abschlägig zu bescheiden.“
Damit geht es nicht mehr um eine befristete Einstallung von Ferkeln bis Ende 2020, sondern um den Weiterbetrieb der Gesamtanlage aufgrund des aktuell nur noch wegen des Antrags auf Fristverlängerung bestehenden Bestandsschutzes. Seit Eingang des Antrags im März hängen Anwohner*innen und Anlagenbetreiber damit in der Luft – erstere ganz wörtlich gar in schlechter Luft, da die Anlage seit 25. Juni 2020 wieder in Betrieb ist.
Der BUND Sachsen und die Bürgerinitiative fordern, dass jetzt endlich die abschlägige Entscheidung erfolgt und im Anschluss ein förmliches imissionschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für die Bestandsanlage eingeleitet wird, dessen Ziel sein muss, dass alle heute geltenden Umweltauflagen wie Mindestabstand zur Wohnbebauung oder Schutz vor Geruchsbelästigung berücksichtigt werden. Aus Sicht von Bürgerinitiative und BUND Sachsen ist dann die Anlage in der aktuellen Ausprägung nicht genehmigungsfähig.
Der BUND Sachsen und die Bürgerinitiative werden den Prozess weiterhin juristisch begleiten und sind hierfür auf Spenden angewiesen.

Weitere Informationen: www.keine-schweinemast-in-stolpen.de
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Pressekontakt
Annelie Treu | Pressereferentin | presse[at]bund-sachsen.de | 0351 – 84 75 44 62

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