BUND Landesverband Sachsen

Stolpen: 12 Ferkel machen den Unterschied

08. Februar 2021 | Massentierhaltung, Lebensräume, Naturschutz

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Nachdem die veraltete DDR-Genehmigung der Mastanlage bereits im März 2020 abgelaufen ist, versucht der Betreiber nun eine von BUND Sachsen und Bürgerinitiative geforderte zeitgemäße Genehmigung zu umgehen. 4.488 Ferkel fasst die Anlage, genehmigungsbedürftig ist sie rein rechtlich erst ab 4.500 Tieren. Auch die Rechtmäßigkeit der Güllelagerung als Nebeneinrichtung erscheint aufgrund fehlender Genehmigungsunterlagen zweifelhaft.

Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen, dazu: „Zwölf Ferkel machen in diesem Fall den Unterschied, ob Tierwohl und Immissionsschutz eingehalten werden müssen, oder nicht. Die Vorschriften so auszureizen missfällt uns als Umweltverband und wir werden uns weiter mit der Bürgerinitiative gegen diese Anlage einsetzen.“

Die Ferkelmastanlage wird seit nunmehr sechs Monaten wieder betrieben und belästigt – wie schon in früheren Jahren – massiv die Einwohner*innen der Umgebung durch ihre üblen Gerüche. Für die Siedlung an der Bahnhofstraße in Stolpen wurden im Zeitraum von Juli - Dezember 2020 an 87 von insgesamt 184 Tagen starke Geruchsbelästigungen erfasst.

Nachdem das Landratsamt Pirna die Ferkelmastanlage in Stolpen auf Basis der angeblichen DDR-Baugenehmigung von 1974 weiter betreiben lies, ist sie nun als immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlage eingestuft, da die Grenze zur Genehmigungsbedürftigkeit von 4.500 Ferkeln gemäß der Nr. 7.1.9.2 des Anhangs zur 4. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) nicht überschritten sei. Bei der Beschäftigung mit der rechtlichen Seite durch die Bürgerinitiative haben sich die bereits geäußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Betriebs der Anlage erheblich verstärkt.

Als Nebeneinrichtung zur Ferkelmast wird eine Anlage zur Lagerung von Gülle (Güllelagune) betrieben, welche ein genehmigungspflichtiges Volumen von 8.000 m³ umfasst. Auch für diese Anlage ist der Bestandsschutz, wie der der Gesamtanlage, erloschen und eine neue immissionsschutzrechtliche Genehmigung und vorausgehende Prüfung ist erforderlich.

Bisher wurde eine DDR-Baugenehmigung für die ehemalige Schweinemastanlage weder vom Betreiber noch vom Landratsamt Pirna vorgelegt. Bekannt sind lediglich ab 1974 erstellte Prüfbescheide und Gebrauchsabnahmen der DDR-Bauaufsicht für einzelne Teilobjekte. Für das Güllelager wurden keinerlei Unterlagen vorgelegt.

Der BUND Sachsen und die Bürgerinitiative halten diese Zustände für unzumutbar und fordern das Landratsamt Pirna auf, die jetzige Ferkelmastanlage mit dem vorhandenen Güllelager unverzüglich nach §20 Bundes-Immissionsschutzgesetz stillzulegen, da die Anlage ohne erforderliche Genehmigung betrieben wird.

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Pressekontakt
Annelie Treu | Pressereferentin | presse[at]bund-sachsen.de

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