BUND Landesverband Sachsen

Umweltschäden durch Tagebau Turow bestätigt

08. Juni 2023 | Energiewende, Klimawandel, Kohle, Nachhaltigkeit

Erfolg für Umweltschutzbündnis vor polnischem Gericht: Geklagt hatten Bündnispartner des BUND Sachsen unter anderem Greenpeace Tschechien und Polen sowie die Umweltrechtsorganisation Frank Bold.

Tagebau Turow Der Tagebau Turow auf polnischer Seite hat Auswirkungen auch auf Deutschland und Tschechien ©Ibra Ibrahimovic

Dresden. Das Warschauer Verwaltungsgericht bestätigt in einem Urteil die Gefahr erheblicher Umweltschäden durch das polnische Braunkohlebergwerk Turow. Das Gericht stellte sich daher auf die Seite der Kläger und erließ eine einstweilige Verfügung, mit der die Wirksamkeit der Entscheidung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Tagebau ausgesetzt wurde. Die von der zuständigen polnischen Behörde vorgelegten Dokumente zur Umweltverträglichkeit seien fehlerhaft, urteilte das Gericht. Geklagt hatten Bündnispartner des BUND Sachsen wie unter anderem Greenpeace Tschechien und Polen sowie die Umweltrechtsorganisation Frank Bold. Auch die Stadt Zittau zog vor Gericht. Die nun erforderliche Prüfung des Umweltbescheids ist eine entscheidende Voraussetzung für die Fortsetzung des Bergbaus. Durch den Bergbau sinkt der Grundwasserspiegel in der Tschechischen Republik, während sich in Deutschland der Boden senkt und die Wände von Häusern in Zittau Risse bekommen.

Trotz rechtlicher Einwände gegen die UVP-Entscheidung erlaubten die polnischen Behörden im Februar dieses Jahres den Abbau im Tagebau bis 2044. Doch nun hat sich ein polnisches Gericht auf die Seite der Kläger gestellt und die europarechtlich geforderte UVP-Entscheidung, ohne die ein Abbau nicht möglich ist, vorläufig ausgesetzt. Das Gericht geht davon aus, dass die Klagen gegen den Braunkohletagebau gerechtfertigt sind, weil der Bergbauunternehmer die negativen Umweltauswirkungen nicht angemessen bewertet hat. Des Weiteren erwartet das Gericht, dass das endgültige Urteil die anhängige Umweltverträglichkeitsprüfung letztlich endgültig als unzureichend einstufen und die Projektzulassung damit aufheben wird. Die vorläufige Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl das polnische Ministerium für Umwelt und Klima als auch das Bergbauunternehmen haben das Recht, beim Obersten Verwaltungsgericht Berufung einzulegen.

Der BUND Sachsen mit seinen Bündnispartnern setzt sich seit vielen Jahren gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus im Dreiländereck ein. Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen hierzu: Wir begrüßen das Urteil des polnischen Verwaltungsgerichts. Auch wenn nun die polnische Regierung das Urteil zu ignorieren versucht, bestätigt es unsere jahrelange Kritik an dem Bergbau. Aus Sicht des Klimaschutzes kann dieser Tagebau auf keinen Fall bis 2044 weiterlaufen und untergräbt jegliche rechtlich bindenden Klimaschutzziele der EU. Die sächsische Regierung sollte sich spätestens nach diesem Urteil klar und deutlich gegen die Fortsetzung des schädlichen Bergbaus im Dreiländereck aussprechen."

„Die Entscheidung des polnischen Gerichts zeigt, dass die Klagen gegen den Bergbau in Turow eine berechtigte Grundlage haben und nicht auf dem Trockenen stehen. Der von dem polnischen Bergbauunternehmen PGE vorgelegte UVP-Bericht weist gravierende Mängel auf. Er berücksichtigt weder die Auswirkungen auf das tschechische Grundwasser noch die Erdrutsche in Zittau", kommentiert Petra Kalenska, Rechtsanwältin bei Frank Bold.

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Pressekontakt
Yelena Zimdahl | Referentin für Energiepolitik | yelena.zimdahl@bund-sachsen.de | 0176 879 364 98

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