BUND Landesverband Sachsen

Lärmterror am Sachsenring beenden

Inmitten von Wohngebieten finden an mehr als 150 Tagen im Jahr auf dem Sachsenring Motorrad- und Autorennen statt. Mehrere tausend Einwohner sind wegen des anhaltenden Lärms in Ihrer Lebensqualität erheblich und nachhaltig beeinträchtigt.

Verfahren zur Herstellung eines rechtskonformen Betriebes auf dem Sachsenring

In seiner heutigen Form wurde der Sachsenring als ständige Renn- und Teststrecke im Jahr 2001 fertiggestellt. Die nächstliegenden Wohngebäude sind nur ca. 100 Meter von der Rennstrecke entfernt. An diesen Wohnhäusern, den „maßgeblichen Immissionsorten“, wären nach den geltenden gesetzlichen Regelungen die jeweils höchstzulässigen Lärmwerte durch die Rennveranstaltungen an sich einzuhalten. Dies ist beim Rennstreckenbetrieb in der heutigen Form jedoch überhaupt nicht möglich, da sich die Wohnbebauung zu nah an der Strecke befindet.

Deshalb hat der Rennstreckenbetreiber bereits in der Vergangenheit mit einer reichlichen Handvoll Anwohnern Vereinbarungen geschlossen, nach denen die Eigentümer der Grundstücke die Überschreitungen der Grenzwerte zu dulden haben. Folge ist, dass die in Rede stehenden Grundstücke nicht mehr als maßgebliche Immissionsorte gehandhabt werden und dadurch die Lärmpegel bei Rennveranstaltungen deutlich höher sein dürfen. Als „Ausgleich“ erhielten diese Anwohner teilweise einmalige Zahlungen, teilweise laufende Zahlungen.

Einigen Wenigen wurde der Lärm quasi „abgekauft“ zu Lasten vieler, die unter dem Dauerlärm leiden.

Die Landesdirektion Sachsen als die überwachende Behörde der Rennstrecke hat die Verschiebung der „maßgeblichen Immissionsorte“ auf weniger lärmbelastete Wohnhäuser genehmigt. Sie duldet damit die Überschreitung der zulässigen Lärmpegel, obwohl nach der Rechtsprechung die behördliche Überwachungsaufgabe nicht deshalb entfällt, weil ein privater Verzicht auf angemessenen Schutz erklärt wurde. Da in langjährigen Bemühungen bei Politik und Verwaltung um eine Verringerung der Lärmbelästigungen durch den Sachsenring keinerlei Ergebnisse erreicht wurden, soll nunmehr ein Antrag an die Landesdirektion Sachsen gestellt werden, um zu erreichen, dass die Behörde ihre Überwachungsaufgaben dergestalt wahrnimmt, dass der Rennlärm an den Wohnhäusern gemessen und bewertet wird, welche am stärksten betroffen sind.

Die Durchführung des Motorrad-Grand Prix auf dem Sachsenring wird damit nicht in Frage gestellt.

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