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Baumschutz

Bäume sind CO2-Speicher, gut fürs Stadtklima, wohltuend fürs Auge und geben dem Blick als Alleenbaum Richtung. In Sachsen bedrohte das Baum-ab-Gesetz das Stadtgrün. Der BUND Sachsen machte sich dagegen stark.

Das Baum-ab-Gesetz

Drei Äpfel vor dem blauen Himmel  (Carola Kunze / BUND Sachsen)

Im September 2010 wurde vom sächsischen Landtag das „Baum-ab-Gesetz“ verabschiedet, das zum 19. Oktober 2010 in Kraft getreten ist. Das Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts, wie es eigentlich heißt, vereinfachte die Fällung zahlreicher Baumarten wie Pappeln, Birken und Weiden aber auch von Obstbäumen und Nadelgehölzen. Den sächsischen Gemeinden wurde damit faktisch die Möglichkeit einer eigenständigen Baumschutzsatzung genommen. Außerdem muss ein Antrag auf Fällung innerhalb von drei Wochen entschieden werden – eine für die Verwaltung vieler Gemeinden für eine Bearbeitung unrealistisch kurze Zeitspanne. Ohne vorliegenden Bescheid durfte ein Baum dann gefällt werden. Die Antragskosten musste die Gemeinde vollumfänglich übernehmen.

Der BUND Sachsen hat sich jahrelang für eine Novellierung des „Baum-ab-Gesetzes“  stark gemacht. Petitionen, Aktionen und Anhörungen zur Gesetzesänderung haben zur Novelle des sächsischen Naturschutzgesetzes beigetragen. Maßgeblich war auch eine Umfrage von 2014, in der 72 sächsische Gemeinden zu Baumfällarbeiten befragt wurden. Das erschreckende Ergebnis waren willkürliche Baumfällungen, die undokumentiert und ohne Ersatzpflanzungen blieben. Auch das Stadtgrün in den Kommunen verringerte sich und wurde artenärmer. Ein alarmierendes Signal, dass eine Änderung des Gesetzes dringend notwendig machte.

Wieder mehr Baumschutz in Sachsen

Baum an einem Feldrand im Nebel  (Carola Kunze / BUND Sachsen)

Am 03. Februar 2021 war es endlich so weit. Der Sächsische Landtag hat die Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes verabschiedet. Seit dem 1. März 2021 haben die sächsischen Kommunen künftig wieder die Möglichkeit, umfassende Baumschutzsatzungen zu erlassen. Zusätzlich wurde der Zeitraum zur Bearbeitung der Anträge auf sechs Woche verlängert.

Bäume jedweder Art und Größe stehen wieder generell unter Schutz – eine Fällung bedarf einer Genehmigung. Der Neuentwurf stellt den Baum grundsätzlich unter erhöhten Schutz. Für seine Rolle als Lebensraum für Tiere, Insekten und andere Pflanzen, sowie seine Funktion als Biotopverbindung und „Luftfilter“ ist die Änderung ein wichtiger Schritt.

 

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