BUND Landesverband Sachsen

Wildkatzen – Vorsicht Verwechslungsgefahr!

Die Europäische Wildkatze ist keine verwilderte Hauskatze! Sie zu unterscheiden ist jedoch schwer. Daher werden immer häufiger junge Wildkatzen aus den Wäldern mitgenommen. Mit „Vorsicht Verwechslungsgefahr“ will der BUND Sachsen aufklären und dadurch Mitnahmen von jungen Wildkätzchen verhindern.

Junge Wildkatzen gehören in den Wald

Wildkatzenjunges Die Zeichnung ist bei jungen Katzen viel deutlicher ©Thomas Stephan

Europäische Wildkatzen sind wilde Tiere und lassen sich nicht zähmen. Sie gehören in den Wald. Doch immer wieder kommt es vor, dass vermeintlich allein gelassene Wildkätzchen von Spaziergänger*innen mitgenommen werden. Die Wildkätzchen sind jedoch in den meisten Fällen nicht verlassen, denn die alleinerziehende Mutter ist in der Nähe und hat ein Auge auf ihre Jungtiere.

In den ersten Lebenswochen sind kleine Wildkatzen sehr wehrlos. Als waschechte Nesthocker kommen sie nackt, blind und taub zur Welt. Nach ca. 10 Tagen öffnen sie ihre Augen und fangen an ihre Umgebung zu erkunden. Da kleine Wildkätzchen mehr Gefahren ausgesetzt sind, hat die Mutter in ihrem Streifgebiet nicht nur eins, sondern viele verschiedene Verstecke. Diese werden gewechselt, sobald es in der Nähe zu Störungen kommt. Da die Mutter immer nur ein Jungtier transportieren kann, kommt es durchaus vor, dass man ein einzelnes Jungtier mauzend vorfindet.

Auch muss die Mutter während der Jungenaufzucht regelmäßig Jagen gehen, denn ihr Energieaufwand ist in dieser Zeit enorm hoch. Die jungen Wildkatzen werden dann im Versteck gelassen, damit das Weibchen in Ruhe Mäuse fangen kann. Die männlichen Wildkatzen leben einzelgängerisch und beteiligen sich nicht an der Jungenaufzucht.

Erfahren Sie HIER mehr über das Aussehen der Wildkatze und wie man sie von Hauskatzen unterscheiden kann.

Wildkatze in Not – Was ist zu tun?

Wildkatzenjunges Wildkatzenjunges ©Thomas Stephan

Situation I: Kleine(s) Kätzchen (scheinbar) verlassen im Wald gefunden

Wenn es im Walddickicht maunzt und man ein Nest mit jungen Kätzchen findet, sollte man nicht gleich vom Schlimmsten ausgehen. Am besten zieht man sich zurück und schaut nach ca. 6-12 Stunden noch einmal nach, ob die Kätzchen noch da sind. Sind sie immer noch verlassen und maunzen, dann melden Sie sich bitte beim BUND Sachsen, der Unteren Naturschutzbehörde oder das zuständige Forstamt. Nehmen Sie junge Katzen auf keinen Fall selbständig mit nach Hause! Der Kontakt mit Hauskatzen oder das falsche Futter können lebensgefährlich sein, da sich die Kätzchen mit Krankheiten anstecken oder durch handelsübliches Nassfutter Durchfall bekommen können.

Situation II: Wildkatze versehentlich mit nach Hause genommen

Wenn man eine Wildkatze versehentlich mitgenommen hat, wird sich das bald zu Hause zeigen. Ein deutliches Anzeichen, dass es sich nicht um eine Hauskatze handelt, ist ein auffällig wildes und unzähmbares Verhalten. Dann sollten Sie unnötigen Stress für das Tier vermeiden und ebenfalls sofort den BUND Sachsen, die Untere Naturschutzbehörde oder das zuständige Forstamt kontaktieren. Hauskatzen übertragen gefährliche Krankheiten. Vermeiden Sie daher jeglichen Kontakt zu Hauskatzen!

Situation III: Verletzte Wildkatze gefunden

Finden Sie eine verletzte, ausgewachsene Wildkatze, dann bergen Sie das Tier nicht allein. Dies gilt vor allem an Straßen – die eigene Sicherheit geht vor! Wenden Sie sich auch hier umgehend an den BUND Sachsen, die Untere Naturschutzbehörde oder das zuständige Forstamt. Im Notfall, vor allem nachts oder an Wochenenden können Sie auch die Polizei kontaktieren. Melden Sie dort auch den Wildkatzenverdacht, denn Wildkatzen können nicht wie Hauskatzen behandelt werden.

Situation IV: Tote Wildkatze gefunden

Tote Wildkatzen dürfen aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht geborgen werden. Geben Sie die Koordinaten und den Fundzeitpunkt an den BUND Sachsen bzw. der Unteren Naturschutzbehörde oder dem zuständigen Forstamt weiter. Bitte dokumentieren Sie den Vorfall genau mit Fotos. Achten Sie darauf, dass man markante Merkmale wie den buschigen Schwanz oder den Aalstrich gut erkennen kann. Achten Sie dabei an der Straße auf Ihre eigene Sicherheit.

Mehr Informationen und Wissenswertes für Tierärzte finden Sie in unserem Handlungsleitfaden.

Rechtliches

Die Europäische Wildkatze ist laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine „besonders geschützte“ Art. Daher ist es strafbar Wildkatzen aus dem Wald mitzunehmen oder ihre Verstecke und Schlafplätze zu stören!

Weitere Veröffentlichungen:

Unterscheidung Haus- und Wildkatze (PDF): Poster

Unterscheidung Haus- und Wildkatze (PDF): Flyer 

Junge Wildkatzen im Wald lassen (PDF): Poster

 

 

Projektleitung

Almut Gaisbauer


E-Mail schreiben Tel.: 0341 - 30 65 39 6 Mobil: 0157 - 57 95 38 82

Projektreferentin

Marlen Schmid


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