100 km Radwege Programm – S 100 Neubau einer Radverkehrsanlage bei Königsbrück

24. August 2017 | Stellungnahmen, Mobilität

Der BUND LV Sachsen lehnt die Planungen in ihrer jetzigen Form ab.

Ihr Schreiben vom 31. Juli 2017

Ihr Zeichen. 006446-02

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND LV Sachsenbedankt sich für die Zustellung der Unterlagen zum o. g. Vorhaben und nimmt wie folgt Stellung:

Der BUND LV Sachsen lehnt die Planungen in ihrer jetzigen Form ab.

Laut ERA 2010 kann bei der in den Unterlagen beschriebenen Kfz-Belastung ein straßenbegleitender Radweg sinnvoll sein, es kann aber auch weiterhin Radverkehr auf der Straße angemessen sein (Einordnung in EKL3).

In dem Planungsabschnitt weist wenig darauf hin, dass es hier notwendig wäre, einen straßenbegleitenden Radweg aufgrund der Verkehrsbelastung und der möglichen Unfallträchtigkeit mit Radfahrer*innen anzulegen.
Ganz im Gegenteil ist es zu Radverkehrsunfällen im Kreuzungsbereich S 104/S100 gekommen und eben nicht auf der Strecke – der Kreuzungsbereich wird im Rahmen der beschriebenen Maßnahmen jedoch nicht umgebaut. Vielmehr entstehen mit den zwei notwendigen Querungshilfen (weil der Radweg als Zweirichtungsradweg ausgeführt wird) zwei weitere potentielle Unfallschwerpunkte.
Es ist also nicht notwendigerweise davon auszugehen, dass der Bau des Radwegs die potentielle Unfallgefahr für Radfahrer vermindert sondern ggf. sogar erhöht.

Weiter wird für den Bau des Radwegs damit argumentiert, dass er 1. wichtige bestehende Radrouten verbinden würde, 2. zur Schulwegsicherung beitragen und 3. mittelfristig zur Verlagerung vom Kfz- zum Radverkehr beitragen würde.
Für Letzteres gilt, dass ein Angebot zu schaffen grundsätzlich die Akzeptanz erhöht, das andere Verkehrsmittel zu nutzen. Allerdings fehlt in diesem Fall eine Potentialanalyse, ob es denn überhaupt zu erwarten wäre, dass ein nennenswerter Teil des Kfz-Verkehrs durch den Radverkehr abgelöst werden könnte. Die beiden nächstgelegenen Ortschaften Reichenau und Koitzsch liegen jeweils schon rund 5 km vom Königsbrücker Stadtzentrum entfernt – eine für viele heute mit dem Rad schwerlich vorstellbare Strecke, insbesondere wenn zwischendurch noch Steigungen bis zu 4,45% zu erwarten sind.
Dieses Argument betrifft auch die Schulwegsicherung: Den Unterlagen fehlt eine Analyse, inwiefern hier tatsächlich verstärkt Kinder mit dem Rad zur Schule kommen würden.
Für das letzte Argument, der Einbindung in ein (letztlich touristisches) Radroutennetz gilt, dass hier eine gute Ausschilderung viel wichtiger wäre, die dann ggf. sogar über die Forstwege der Variante 1 führen könnte.

Die beschriebene Hauptunfallgefahr scheint in Wildunfällen zu bestehen. Ggf. ließe sich diesen mit einer Geschwindigkeitsreduzierung beikommen, die auch Radfahrer*innen zu Gute käme und deren Nutzungsbereitschaft der Straße erhöhen würde.

In der Abwägung ist die Variante 2 (nordseitige Führung) als Vorzugsvariante genannt. Diese lehnen wir ab.
Der Freistaat hat sich selbst zum Ziel gesetzt, bis 2020 die Neuinanspruchnahme von Flächen auf < 2 ha/Tag zu reduzieren. Neubau von Infrastrukturmaßnahmen steht diesem Ziel entgegen.

Insofern würden wir empfehlen – so tatsächlich die Notwendigkeit für Radverkehrsinfrastruktur besteht (siehe auch Ausführungen oben) – die Forststrecke wie oben beschrieben mit einer Ausschilderung zu versehen und nur – so notwendig – mit einer wassergebundenen Decke zu ertüchtigen, um so dort keine weitere Versiegelung durchzuführen. Im weiteren Verlauf empfehlen wir dann die Verknüpfung von Variante 1 und 2, näm lich nur auf dem kurzen Abschnitt zwischen Einmündung des Forstweges und der Kreuzungssituation S100/S104 einen nordseitigen Radweg anzulegen. Dieser sollte aber über die Kreuzung hinaus verlaufen und dort eine Querungshilfe erhalten, um so wenig Querungsstellen wie möglich zu haben.
Hiermit wäre allen Kriterien weitest möglich Geltung getragen.

Mit verBUNDenen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

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