38. Änderung des FNP der Stadt Chemnitz "Geplante Frauenhoferstraße / Technische Universität"

10. März 2015

In der vorgelegten unvollständigen Form können wir dem Vorhaben nicht zustimmen.

38. Änderung des FNP der Stadt Chemnitz "Geplante Frauenhoferstraße / Technische Universität"
Ihr Schreiben vom 28.01.2015
Ihr Zeichen: meh


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Universitätscampus.

In der vorgelegten unvollständigen Form können wir dem Vorhaben nicht zustimmen.

Bezüglich der Rechtskonformität der Untersuchungen bestehen Bedenken.

Die Untersuchung des Artenbestandes erfüllt nicht die Ansprüche des Bundesnaturschutzgesetzes. Beispielsweise ist es nicht hinreichend, ob der Wachtelkönig als eine der seltensten und geschütztesten Arten Deutschlands „vielleicht vorkommt“. Dies ist vor einer erneuten Auslegung zweifelsfrei zu klären.

Es bestehen Änderungswünsche zur Vorlage.

Im Verfahren müssen die Flächen konkret dargestellt werden, für die eine Aufforstung vorzusehen ist. Wir können einer Flächennutzungsänderung zugunsten von Forstflächen nur zustimmen, wenn dadurch ein Biotopverbund zwischen bereits bestehenden Forstflächen und Naturschutzflächen hergestellt wird. Dies wäre namentlich zwischen Zeisigwald und Adelsbergturm der Fall.
Hier wäre es als einzigem Bereich in Chemnitz, aus unserer Sicht, ausnahmsweise empfehlenswert landwirtschaftliche Fläche im Flächennutzungsplan zu Forstfläche umzuwandeln.
Es sollte eine Beschränkung der Inanspruchnahme, auf den tatsächlichen Ausgleich beseitigter Forstflächen nach Sächsischem Waldgesetz, erlassen werden.

Weiterhin sind derzeit im Flächennutzungsplan nicht ausreichend Flächen ausgewiesen, in denen Ausgleichsmaßnahmen angesiedelt und gebündelt werden können.
In dieses Verfahren sollte eine Fläche eingebracht werden, die mindestens für die Erfordernisse dieses Plangebiets Raum für ausreichend Ausgleichsfläche bietet. Hierfür schlagen wir die Fläche des nicht umgesetzten Bebauungsplans, ehemals vorgesehen zur Schaffung von zahlreichen Kleingärten, im Bereich Beuthenberg/Tierklinik, zur Änderung des Flächennutzungsplans vor.

Nach Klärung einer rechtskonformen Artenerfassung und der zusätzlichen Aufnahme von Flächen in die Änderung des Flächennutzungsplanes die überhaupt einen Ausgleich im forstlichen und ökologischen Sinne ermöglichen sollte diese Änderung des Flächennutzungsplans erneut ausgelegt werden.

Eine Zustimmung unsererseits könnte hiermit durchaus möglich werden.

Mit freundlichen Grüßen


Reiner Amme
BUND Regionalgruppe Chemnitz
Sprecher für Stadtplanung, Verkehr und Energie

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