BUND Landesverband Sachsen

Aufhebung von fünf flächenhaften Naturdenkmalen im Landkreis Meißen- Naturschutzgebiet „Seußlitzer und Gauernitzer Gründe“, Gemeinde Klipphausen

03. März 2015

Als anerkannter Naturschutzverband befürwortet in diesem Fall der BUND diese Aufhebung, da der Schutzstatus durch die Einbeziehung in das Naturschutzgebiet „Gauernitzer und Seußlitzer Gründe“ weiterhin gewahrt bleibt.

Vollzug des Naturschutzgesetzes
Aufhebung von fünf flächenhaften Naturdenkmalen im Landkreis Meißen- Naturschutzgebiet „Seußlitzer und Gauernitzer Gründe“,  Gemeinde Klipphausen
AZ: -9084/2015

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

vielen Dank für die Beteiligung an dem Verfahren, zwecks Aufhebung von fünf flächenhaften Naturdenkmalen: MEI 016, MEI 025, RG 001, RG 007 und RG 172.

Der BUND, LV Sachsen äußert sich im Folgenden dazu:

Als anerkannter Naturschutzverband befürwortet in diesem Fall der BUND diese Aufhebung, da der Schutzstatus durch die Einbeziehung in das Naturschutzgebiet „ Gauernitzer und Seußlitzer Gründe“ weiterhin gewahrt bleibt.

Mit freundlichen Grüßen



Sergej Sanwald
BUND LV Sachsen

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