B- Plan „Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg“

16. Januar 2018

Wir lehnen Variante 2 ab, da die Realisierung der Planstraße C zusätzliche Flächenversiegelung bedeutet und eine höhere Verkehrsbelastung im östlichen Teil der zukünftigen Wohnsiedlung nach sich zieht.

Sehr geehrte Frau Weck,

wir bedanken uns für die Bereitstellung der Planungsunterlagen und nehmen Stellung wie folgt:

Wir lehnen Variante 2 ab, da die Realisierung der Planstraße C zusätzliche Flächenversiegelung bedeutet und eine höhere Verkehrsbelastung im östlichen Teil der zukünftigen Wohnsiedlung nach sich zieht.

Der Baumbestand an der Großenhainer Straße ist unbedingt zu erhalten.

Die Frage nach dem schadlosen Abfluss des anfallenden Niederschlagswassers ist noch nicht nachvollziehbar geklärt. Es bleibt zu prüfen inwieweit eine Versickerung möglich ist. Welche Wassermengen werden voraussichtlich anfallen? Möglicherweise überschreiten diese die Grenze der Unerheblichkeit, wenn eine Einleitung in das nächste Fließgewässer geplant ist.
Ist die Einleitung dieses Niederschlagswassers in den Rödergraben bzw. letztlich die Große Röder mit den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bzw. der gültigen Schutzgebietsverordnungen vereinbar?
Ist der Hochwasserfall (überflutete Aue, die kein weiteres Wasser aufnehmen kann bei zeitgleich durch Starkregen überlastete Abflussrohre) bedacht?

Entlang der Großenhainer Straße gibt es einen Streifen Grünfläche, der aber nicht der Maßnahme M1 zugeordnet ist. Hier könnte als weitere Maßnahme die Anlage eines Blühsaumes unter Verwendung standortheimischer Arten festgeschrieben werden.

Nach Erfahrungen der Stadt Dresden sind an Privatgrundstücke angrenzende Hecken durch eine Einfriedung der Gärten vor unerwünschter Nutzung (Ablagerung von Grünabfällen; Anlage von Kompostierungsmöglichkeiten etc.) zu schützen. Ein solche Einfriedung (Zaun zwischen Privatgrundstück und Hecke) sollte deshalb im Bebauungsplan vorgeschrieben werden.

Wir geben zu bedenken, dass die Hainbuche (Carpinus betulus) ein Baum ist, der bis zu 25 m hoch werden kann. Die Hainbuche ist zwar schnittverträglich und wird deshalb auch für Schnitthecken verwendet, kann aber dennoch nicht als Strauch eingestuft werden (Pflanzlisten).
Die Pflanzliste 2 sollte noch erweitert werden, evtl. orientiert an der potentiell natürlichen Vegetation. Die Beschränkung auf eine einzige Wildrosenart ist eine unnötige Einschränkung. Pfaffenhütchen und Heckenkirschen könnten die Liste ebenso wie Kornelkirsche ergänzen.

Die Möglichkeit, straßenbegleitend kleinkronige Bäume zu pflanzen, sollte geprüft werden. Dadurch kann die durch die Flächenversiegelung verursachte Aufheizung verringert werden, außerdem wird die Luftqualität durch die Filterwirkung des Laubes erhöht.

Eventuell kann durch das Anbringen von geeigneten Fledermauskästen die Erhaltung des Bestände des Großen Mausohr unterstützt werden (Erhaltungsziele des angrenzenden FFH – Gebietes). Dies wäre zu prüfen und eventuell als zusätzliche Maßnahme festzuschreiben. Ein etwaiger Ausgleichsüberschuss könnte nach Dokumentation desselben eventuell anderen Eingriffen angerechnet werden (Ökokonto).


Mit freundlichen Grüßen




Heyduck, Vorsitzende
Regionalgruppe Radebeul und Moritzburger Land
B.U.N.D. e.V.

Stellungnahme als PDF
 

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