Bebauungsplan Gewerbegebiet „Auerswalder Höhe IV“ gemäß § 8 (2) BauGB Gemeinde Lichtenau

07. Februar 2017 | Lebensräume, Stellungnahmen

Es bestehen von Seiten des BUND Sachsen, Regionalgruppe Chemnitz keine Einwände gegen das geplante Vorhaben Gewerbegebiet „Auerswalder Höhe IV“.

Ihr Schreiben vom 16.01.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND LV Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung an diesem Verfahren.

Es bestehen von Seiten des BUND Sachsen, Regionalgruppe Chemnitz keine Einwände gegen das geplante Vorhaben Gewerbegebiet „Auerswalder Höhe IV“.

Mit freundlichen Grüßen

Sergej Sanwald

BUND LV Sachsen

Regionalgruppe Chemnitz

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