Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 3 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:
- Unter der Voraussetzung, dass die Festsetzungen im Planentwurf (Eingrünung des Grundstückes, Pflanzung von hochstämmigen Bäumen) auch tatsächlich umgesetzt werden, gibt es seitens des BUND keine Einwendungen gegen das Vorhaben.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Kurz
Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V.
RG der LK Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz OE
