hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 3 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:
- Das Vorhaben ist abzulehnen, weil es dem Gebot für einen sorgsamen, nachhaltigen Umgang mit dem endlichen Gut Boden widerspricht.
- Es ist in den übermittelten Unterlagen keine plausible Begründung für die Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes angeführt. Es gibt nach unserer Kenntnis kein weiteres Vorhaben der Stadt Bautzen, das die Notwendigkeit für die Schaffung neuer Parkplätze an dieser Stelle begründen würde, schon gar nicht in der geplanten Größenordnung.
- Es sind nach unserer Kenntnis in der Stadt ausreichend Parkplatz-Kapazitäten für Touristen vorhanden. Im Parkhaus Centrum, das außerhalb des Stadtzentrums, dennoch zentrumsnah liegt, sind regelmäßig Parkgelegenheiten in einer Größenordnung frei, die der Kapazität des Vorhabens Schliebenstraße entsprechen, insbesondere in den von Touristen bevorzugten arbeitsfreien Tage.
Mit freundlichen Grüßen
Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V.
RG der LK Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz OE
Volker Kurz
