Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach § 91 Flurbereinigungsgesetz Kirchberg/Lugau/Thalheim

15. Februar 2016 | Lebensräume, Stellungnahmen

Nach einer Einsicht der erwähnten Flurstücke 1210, 1211 und 1220 der Gemarkung Thalheim im Bauamt der Stadt Thalheim hinterfragen wir jedoch das gemeinsam durchgeführte Verfahren.

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf den von Ihnen genannten Flurstücken der Gemarkungen Seifersdorf und Thalheim liegen keine Planungen seitens des BUND LV Sachsen OG Thalheim vor.

Nach einer Einsicht der erwähnten Flurstücke
1210, 1211 und 1220 der Gemarkung Thalheim im Bauamt der Stadt Thalheim

hinterfragen wir jedoch das gemeinsam durchgeführte Verfahren. Diese Flurstücke stehen weder im Zusammenhang mit den aufgeführten Grundstücken der Gemarkung Seifersdorf noch sind sie aneinander angrenzend.

Mit freundlichen Grüßen



Peggy Toth
Vorsitzende
BUND Landesverband Sachsen e.V.
Ortsgruppe Thalheim
 

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