BUND Landesverband Sachsen

Erneuerung Durchlässe am Obercrostauer Bach

10. April 2015 | BUND, Flüsse & Gewässer, Stellungnahmen

Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen aus natur- und umweltschutzfachlicher sowie rechtlicher Sicht teilen wir Ihnen mit, dass der BUND hinsichtlich des o.g. Vorhabens im Wesentlichen keine Einwände erhebt.

Erneuerung Durchlässe am Obercrostauer Bach
Ihr Schreiben vom: 25.02.15
Ihr Zeichen: 221401 Schneider/Ni
08/15Sturm


Sehr geehrter Herr Schneider, sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und das Einräumen des Mitspracherechts im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum o.g. Vorhaben.
Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die BUND Regionalgruppe Bautzen autorisiert, die Stellungnahme für den BUND zu erarbeiten.

Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen aus natur- und umweltschutzfachlicher sowie rechtlicher Sicht teilen wir Ihnen mit, dass der BUND hinsichtlich des o.g. Vorhabens im Wesentlichen keine Einwände erhebt.

Da entlang des Obercrostauer Baches zwei Durchlässe durch Starkregenereignisse beschädigt wurden, ist die Erneuerung dieser Durchlässe erforderlich. Das Vorhaben wurde so geplant, dass nach Herstellung der Durchlässe keine Änderung am Abflussverhalten des Gewässers eintritt.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass sich die beiden Durchlässe im Landschaftsschutzgebiet „Oberlausitzer Bergland“ im Bereich besonders geschützter Biotope befinden. Zu den betroffenen unter besonderem Schutz stehenden Biotopen erfolgen keine konkreten Angaben. Deshalb gehen wir davon aus, dass es sich in erster Linie um die naturnahen und unverbauten Bachabschnitte einschließlich deren Ufervegetation handelt. Sollten noch weitere nach § 30 BNatSchG bzw. § 21 SächsNatSchG geschützte Biotope von der Baumaßnahme betroffen sein, sind diese zu benennen.
Es ist vorgesehen, den Eingriff in Natur und Landschaft unter Beachtung einer erhöhten Sorgfaltspflicht besonders schonend vorzunehmen. Die Randbereiche werden nur soweit es unbedingt baulich notwendig ist berührt. Die im Bereich von Wurzeln geplante Handschachtung sollte unter fachlicher Anleitung vorgenommen werden. Sollte es im Laufe der Bauarbeiten dennoch zur Schädigung einzelner Bäume kommen, so sind diese durch Neupflanzungen heimischer standorttypischer Laubbäume zu ersetzen.
Aufgrund der fließgewässertypischen Sohlgestaltung, der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit sowie der Gestaltung naturnaher Böschungen führt die Erneuerung der Durchlässe insgesamt zu einer Aufwertung der gegenwärtigen ökologischen Situation.

Diese Stellungnahme verliert ihre Gültigkeit, wenn wesentliche Änderungen am Vorhaben vorgenommen werden. Am weiteren Vorhabensverlauf insbesondere an der Beantragung
- der Ausnahmegenehmigung hinsichtlich Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope gemäß § 30 Abs. 4 BNatschG;
- der Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Oberlausitzer Bergland“ gemäß § 67 BNatschG
möchten wir beteiligt werden.

Mit freundlichen Grüßen



Schmidt
Vorstandsvorsitzende
BUND-Regionalgruppe Bautzen

Stellungnahme als PDF
 

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