BUND Landesverband Sachsen

Fortführung des Abbaus der Braunkohlenlagerstätte Turów abgelehnt

18. September 2019 | Braunkohle, Energiewende, Klimawandel

Unsere Stellungnahme zum Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das polnische Vorhaben "Fortführung des Abbaus der Braunkohlenlagerstätte Turów"

Der BUND Sachsen e.V. lehnt die Fortführung des Abbaus der Braunkohlenlagerstätte Turów weiter ab.

Da wir nicht rechtzeitig über die erneute Eröffnung des Verfahrens informiert wurden und uns so keine ausreichende Zeit eingeräumt wurde, die kurzfristig ausliegenden Unterlagen ausreichend geprüft zu haben, gehen wir davon aus, dass das Verfahren nicht rechtmäßig eröffnet worden ist und wiederholt werden muss.
Wir erwarten dann eine frühzeitige Einbeziehung in das Verfahren.

Dezidierte Aussagen zu dem Vorhaben sind uns aufgrund der erwähnten Zeitknappheit nicht möglich. Grundsätzlich erwarten wir erhebliche Auswirkungen durch den Tagebau auf Deutschland in Bezug auf:

  1. Das Klima: Die Nutzung von Braunkohle als klimaschädlichsten fossilen Brennstoff ist nicht kompatibel mit den Zielen des völkerrechtlich verbindlichen Pariser Klimavertrags von 2015. Auch Polen muss sich dieser Vereinbarung unterwerfen und darf keinen Sonderweg beschreiten, der zu einer unnötigen weiteren Emission des klimaschädlichen CO2s führt.
    Die Folgen des Klimawandels sind in Sachsen bereits deutlich spürbar.
  2. Offenbar wurde die Lärm- und Feinstaubprognose überarbeitet. In der Kürze der Zeit ist uns deren Analyse nicht möglich. Um hier eine konkrete Aussage treffen zu können, fordern wir eine erneute Eröffnung des Verfahrens mit zeitlich ausreichender Öffentlichkeitsbeteiligung, da von einer erheblichen Auswirkung auf die bundesdeutschen Anrainer sowie Natur und Umwelt auszugehen ist.
  3. Erneut wurden offenbar die Auswirkungen auf grenzüberschreitende Grundwasserkörper nicht betrachtet, obschon beträchtliche Folgen auf bundesdeutschem Gebiet zu erwarten sind – hier muss entsprechend nachgebessert werden und sichergestellt werden, dass es zu keiner Verschlechterung des Zustands kommt. Ggf. wird hierbei sonst den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zuwidergehandelt.

Abschließend betonen wir erneut, dass wir 1. die Erweiterung des Tagebaus weiter ablehnen und 2. eine Wiederaufnahme des Verfahrens mit ausreichender zeitlicher Öffentlichkeitsbeteiligung erwarten und gleichzeitiger Bereitstellung aller relevanten Unterlagen in Bezug auf Klima, Wasserdargebot, Lärm, Staub, etc.

Stellungnahme als PDF zum Download (250 KB)

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