BUND Landesverband Sachsen

K 7210 Ausbau zwischen Quatitz und Großdubrau einschließlich Radweg

06. Mai 2015 | Lebensräume, Mobilität, Stellungnahmen

Der BUND begrüßt die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Anbau eines einseitigen fahrbahnbegleitenden Radweges für Zweirichtungsführung als gemeinsamer Rad- und Gehweg auf der westlichen Seite der K 7210 außerhalb der Ortslagen.

K 7210 Ausbau zwischen Quatitz und Großdubrau einschließlich Radweg
AIB Auftrags-Nr.: 071-12
Ihr Schreiben vom 20.03.2015

Sehr geehrter Herr Jäger, sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und das Einräumen des Mitspracherechts zu o.g. Vorhaben. Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die BUND Regionalgruppe Bautzen autorisiert, die Stellungnahme für den BUND zu erarbeiten.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen aus natur- und umweltschutzfachlicher sowie -rechtlicher Sicht nehmen wir wie folgt Stellung:
Der BUND begrüßt die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch
- Anbau eines einseitigen fahrbahnbegleitenden Radweges für Zweirichtungsführung als gemeinsamer Rad- und Gehweg auf der westlichen Seite der K 7210 außerhalb der Ortslagen
- grundhaften Ausbau der Straße innerhalb der Ortslage Großdubrau
- Anlage eines Schutzsteifens für den Radverkehr sowie eines einseitigen Gehweges innerhalb der Ortslage Großdubrau
- Anlage von Querungshilfen am Beginn und Ende des einseitigen Radweges und für Fußgänger im Bereich der Bushaltestellen
Durch das Ausbauvorhaben wird hauptsächlich die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöht. Es ist zu erwarten, dass der Neubau von sicheren Rad- und Gehwegen die Bereitschaft der Bürger, wieder mal zu Fuß zu gehen bzw. das umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu nutzen und somit einen Beitrag zur Senkung des CO2 – Ausstoßes zu leisten, fördert.
Der Wahl der Vorzugsvarianten einschließlich deren Begründung stimmen wir zu.
Hinsichtlich des Naturschutzes ist die geplante Maßnahme ein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG sowie § 9 SächsNatSchG. Durch das Bauvorhaben werden zwar keine Schutzgebiete berührt, jedoch wird eine dauerhafte Waldumwandlung, die Entfernung von zahlreichen Gehölzen sowie eine Vollversieglung von 3940 m2, eine Teilversieglung von 1512 m2 und Bodenüberformung von 1500 m2 Bodenfläche erforderlich. Dabei ist die Vollversieglung die gravierendste Art der Bodennutzung, da hierdurch die Funktionen des Bodens vollständig zerstört werden. Zur Kompensation des Eingriffes wurden auf Grundlage einer umfassenden Konfliktanalyse Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß § 15 (2) BNatSchG geplant.
Durch die Wahl der umweltschonendsten Trassenvariante – Fahrbahnausbau auf bereits bestehender Trasse – konnte der Eingriff in Natur und Landschaft minimal gehalten werden.
Die durch den Eingriff entstehenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen werden durch die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gleichwertig kompensiert. Es erfolgt eine Wiederherstellung und teilweise Aufwertung des Landschaftsbildes. Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes bleiben im Verfahrensgebiet nicht zurück.

Gemäß Anlage 1 UVPG (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) besteht keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Jedoch ist der Ausbau der Kreisstraße gemäß Sächsischem UVPG (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben - nichtamtliche vorläufige Fassung – 2007) i.V.m. dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) §3 Abs. 1 ein UVP-pflichtiges Vorhaben. Eine Befreiung von der UVP erachten wir als vertretbar aufgrund:
- Minimierung des Eingriffes,
- Keine Beeinträchtigung von Schutzgebieten
- Planung angemessener Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen und Schaffung neuer Lebensräume und Biotopverbundsysteme durch Entsieglung von Flächen, Wiederoffenlegung eines verrohrten Fließgewässers und dessen naturnahe Gestaltung, Gehölzpflanzungen sowie Anlage von Wiesensäumen,
- Ausgangszustand der Maßnahmeflächen (anthropogen geprägt).
Die Gründe für eine Befreiung von der UVP sind mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
Diese Stellungnahme verliert ihre Gültigkeit, wenn wesentliche Änderungen am Projekt vorgenommen werden. Am weiteren Verfahrensverlauf möchten wir beteiligt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Schmidt
Vorstandsvorsitzende
BUND-Regionalgruppe Bautzen

Stellungnahme als PDF
 

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