BUND Landesverband Sachsen

Kohleausstieg in Sachsen – Abwarten statt Handeln

21. August 2020 | Braunkohle, Energiewende, Klimawandel

Antwort des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtages auf Petition des BUND Sachsen: Die Pflicht ist getan und die Hände gebunden

In einer Petition unter dem Motto „Klima retten – Tagebaue verkleinern!“ hat der BUND Sachsen Ende 2019 gefordert, der Freistaat Sachsen solle seinen Beitrag zu Deutschlands Verpflichtungen aus dem Pariser Klimavertrag leisten.
Konkret wurden vier Forderungen aufgestellt:
1. Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes mit verbindlichen Zielen
2. Unverzügliche Anpassung der Braunkohlenpläne, des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne an die neuen energie- und klimapolitischen Gegebenheiten
3. Beendung der Nutzung der Braunkohle bis zum Jahr 2030, sowie die Aufgabe geplanter Tagebauerweiterungen und die Verkleinerung bestehender Tagebaue
4. Unverzügliche Risikoeinschätzung des Geschäftsmodells von MIBRAG und LEAG vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Kohlekommission, sowie Erhebung unmittelbar wirksamer Sicherheitsleistungen für die Braunkohle-Folgekosten

Ende Juli hat der Sächsische Landtag der „Petition teilweise abgeholfen“:

Zu Forderung 1 wird erläutert, dass Sachsen das Klimaschutzprogramm 2030 des Bundes umsetzen und ergänzend einen sächsischen Masterplan „Energie- und Klimaschutz“ beschließen wird. Laut Koalitionsvertrag wird die Sächsische Staatsregierung das bestehende Energie- und Klimaprogramm (EKP) bis zum Sommer inkl. Monitoring und Steuerung fortschreiben. Ein tatsächliches Klimaschutzgesetz würde erst dann auf den Weg gebracht werden, „falls [dies] zur Umsetzung der klimapolitischen Ziele“ notwendig sei.
Kurz: Sachsen hält sich an das, was der Bund vorgibt – und das ist nur das bittere Klimapäckchen. Schade! Und ob das EKP mehr sein wird als der Papiertiger, der es bislang war, ist abzuwarten. Bleibt der angekündigte Masterplan. Ob dieser „meisterhaft“ wird, also tatsächlich pariskonform darf in Anbetracht der übrigen Aussagen bezweifelt werden.

Zu Forderung 2 wird ausgeführt, dass für den Braunkohltagebau Nochten seit 2017 bereits „das Ziel der Reduzierung des festgelegten Abbaugebietes“ bestehe. Gemeint ist offenbar, dass der Bergbautreibende auf das Abbaufeld Nochten 2 verzichtet hat und nun „nur“ ein „Sonderfeld Mühlrose“ erschließen will.
In den anderen Tagebauen sei ein solches Erfordernis „zu gegebener Zeit zu prüfen“. Es folgt der Hinweis, dass Braunkohlepläne keine Verpflichtung enthalten, die Abbaugebiete in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen – aber für eine „möglichst raumverträgliche Durchführung des Braunkohleabbaus“ sorgen sollen. Gleichzeitig wird erläutert, dass, sollten die Unternehmen die geplanten Gebiete nicht vollständig in Anspruch nehmen, auch die Verpflichtung zur Wiedernutzbarmachung entfallen könnte.
Kurz: Diese Aussage ist absolut vage gehalten. Alles kann, nichts muss passieren. Ein wenig mehr hätten sich die potentiell Betroffenen in Mühlrose oder Pödelwitz sicher gewünscht.

Bezüglich Forderung 3 heißt es, dass eine vorzeitige Beendigung des Braunkohlebergbaus bis 2030 und eine Verkleinerung durch bergrechtliche Entscheidungen „nicht möglich“ ist. So sind die Rahmenbetriebspläne für die Braunkohletagebaue in Sachsen bis 2041 (Tagebau Vereinigtes Schleenhain), 2026 (Tagebau Nochten - Verlängerung soll beantragt werden bis zum Ende des Abbaus in Abbaugebiet 1) und 2032 (Tagebau Reichwalde) festgelegt und mit dem Beschluss der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ untersetzt. Erweiterungen sind bis jetzt nicht beantragt – wohl aber mindestens in Nochten geplant.
Kurz: Sachsen sind leider die Hände gebunden, eher aus der Braunkohle auszusteigen, da es ja nun einmal „einen Plan“ gibt. Außerdem hat es die Kohlekommission so auch beschlossen. Bezüglich der bedrohten Ortslagen Mühlrose, Pödelwitz und Obertitz zieht sich der Landtag aufs Planungsrecht zurück, anstatt sich zu den Orten zu bekennen.

Zu der in Forderung 4 vom BUND Sachsen verlangten Risikoeinschätzung wird erläutert, dass den Vorsorgevereinbarungen zwischen dem Freistaat Sachsen und der MIBRAG/LEAG die Revierkonzepte der Unternehmen zugrunde liegen. Diese wurden als „grundsätzlich … tragfähig“ bewertet. Zu welchem Zeitpunkt und von welcher Instanz diese Bewertung stammt, wird dagegen nicht ausgeführt. Verbleibende Unsicherheiten würden durch „Transparenz- und Anpassungsmaßnahmen gemäß Vorsorgevereinbarungen“ abgedeckt und jährlich an das Kabinett berichtet.
Weil die Empfehlungen der Kohlekommission zum Zeitpunkt der Befassung mit der Petition noch nicht gesetzlich umgesetzt waren, konnten diese „nicht berücksichtig werden“.
Kurz: Schade – hier hätte Sachsen ein Zeichen für den Klimaschutz setzen können und nicht obrigkeitshörig auf die Signale aus Berlin warten müssen – die auch keineswegs besonders klimaschutzfreundlich sind.

Das Fazit des Petitionsausschusses lautet, „dass der Petition teilweise abgeholfen werden kann“.
Zum Abschluss der Antwort wird dem BUND Sachsen und den Unterzeichnern der Petition geraten, das zu tun, was der Freistaat offensichtlich zu tun plant: Abwarten – doch die Klimakatastrophe wartet nicht! Deshalb legt der BUND Sachsen nicht die Hände in den Schoß sondern wird gemeinsam mit allen Klimaschutzakteuren weiter für rasche und erfolgversprechende Klimaschutzmaßnahmen kämpfen.

Vollständige Antwort des Petitionsausschusses

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