Nachreichung von Fragen zur öffentlichen Anhörung vom 19. September 2019/Stellungnahme zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Republik Polen zum Tagebau Turów

01. Oktober 2019 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit reichen wir die aus unserer Sicht nach der Erwiderung des Vorhabenträgers auf unsere Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und insbesondere nach der öffentlichen Anhörung am 19. September 2019 noch offenen Fragen nach.

 

Aus den im Folgenden dargestellten Gründen

regen wir an, eine erneute Anhörung durchzuführen, die ein vertieftes Eingehen auf die technischen Einzelheiten ermöglicht,

sind wir unbeschadet der Ergebnisse der Behördenbeteiligung der Meinung, dass derzeit noch erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf die grenzüberschreitenden Umweltwirkungen besteht und die Umweltprüfung nicht abgeschlossen werden kann.

 

Im Einzelnen:

 

1. Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung zu geänderten UVP-Unterlagen fehlerhaft

Hierzu verweisen wir auf unsere im grenzüberschreitenden Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteilig zu den geänderten Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung am 18. September 2019 beim Sächsischen Oberbergamt eingereichte Stellungnahme. Unserer Ansicht nach muss die grenzüberschreitende Beteiligung zu den geänderten Unterlagen erneut eröffnet werden, da es an einer öffentlichen Bekanntmachung fehlte.

2. Öffentliche Anhörung konnte Fragen nicht klären

Nach Aussage der Regionaldirektion für Umweltschutz während der Anhörung war Ziel der Veranstaltung, die bestehenden offenen Fragen zu klären. Dieses Ziel hat die öffentliche Anhörung aus unserer Sicht leider nicht erreicht. Wir fordern Sie daher auf, eine erneute Anhörung durchzuführen, die den Grundsätzen einer effektiven Öffentlichkeitsbeteiligung entspricht und die offenen Fragen zu klären vermag.

Ausdrücklich bleiben unsere Fragen nach der öffentlichen Anhörung am 19. September 2019 nach wie vor unbeantwortet. Der Grund liegt darin, dass der Rahmen und die Durchführung des Treffens keine geeignete Möglichkeit baten, in technische Details einzusteigen. Bei der vorgelegten Dokumentation über die Umweltprüfung bestehen aber gerade durch die z.T. fehler- oder lückenhafte Übersetzung ins Deutsche viele Ungenauigkeiten. Diese hätten ggf. in einer vertieften auch technischen Diskussion geklärt werden können. Dies ist aber nicht geschehen und zwar hauptsächlich aus folgenden Gründen:

Die in deutscher Sprache verfügbare Informationsgrundlage entsprach nicht der in polnischer Sprache verfügbaren Informationsgrundlage.

Es fang keine nach inhaltlichen Themen oder Kapiteln in der Umweltdokumentation gegliederte Anhörung statt. Vielmehr wurden Fragen gemischt, sodass der tiefere Einstieg in ein Thema (z.B. Grundwasserabsenkung) verhindert wurde. Allein die nach Themen gegliederte Präsentation des Vorhabenträgers zeigt, dass ein solches Vorgehen angezeigt ist.

Die Vertreter des Vorhabenträgers waren zum Teil nicht in der Lage vertiefte technische Fragen zu beantworten, da sie entsprechende Unterlagen nicht bei sich hatten und sich an die umfangreichen Details nicht erinnern konnten.

Die öffentliche Anhörung hat damit keine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit ermöglicht.

Die Anhörung fand im Rahmen der Konsultationen nach Artikel 7 der deutsch-polnischen UVP-Vereinbarung statt. Dieser verweist auf Artikel 5 Espoo-Konvention. Als solche mag die Durchführung einer Anhörung zwar im Ermessen der beteiligten Behörden liegen. Wird sie aber durchgeführt, so müssen die Ziele der Espoo-Konvention und der darauf beruhenden Umsetzungsvorschriften und -verträge gewahrt bleiben.

Eine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen von öffentlichen Anhörungen erfordert vor allem die Übersetzung der in der Anhörung zur Diskussion stehenden Dokumente. Nur so ist sichergestellt, dass die Konsultationen sich auch auf den Inhalt der Dokumentation der Umweltprüfung beziehen.[1] Allerdings war nicht sichergestellt, dass die Öffentlichkeit des betroffenen Landes, in diesem Fall der Bundesrepublik Deutschland, in äquivalenter oder gleichwertiger Weise wie die Öffentlichkeit des Ursprungslandes, der Republik Polen, beteiligt wird. Dies ist jedoch nach den allgemeinen Grundsätzen der Espoo-Konvention (Artikel 2 Absatz 6) zu gewährleisten und folgt auch aus Art. 6(1) und Art. 3(9) der Aarhus-Konvention, demzufolge die betroffene Öffentlichkeit beteiligt werden muss, ohne auf Basis der Nationalität oder des Wohnorts der Öffentlichkeit zu diskriminieren.[2] Nach unserer bereits in der Stellungnahme vom 23. April 2019 eingebrachten Vorwände sind durch die in Teilen fehlende Übersetzung schließlich auch die Voraussetzungen des Artikels 11 Abs. 1 Nr. 2 der Deutsch-Polnischen UVP-Vereinbarung nicht gewahrt.

Für die Öffentlichkeitsbeteiligung wurden nur Teile der Dokumentation über die Umweltprüfung ins Deutsche übersetzt. Für die Gesamtbewertung des Vorhabens relevante Punkte waren in den in Deutschland zur Öffentlichkeitsbeteiligung gestellten Unterlagen ohne Text. Für Einzelheiten verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 23. April 2019, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung eingereicht wurde. Aus diesem Grunde entsprach die Informationsgrundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung in Deutschland und der öffentlichen Anhörung nicht der Informationsgrundlage der Öffentlichkeit auf Seiten des Ursprungslandes.

Darüber hinaus war aufgrund der fehlenden inhaltlichen Struktur der Veranstaltung im Fragenteil eine effektive Klärung der offenen inhaltlichen Fragen der Öffentlichkeit nicht möglich. Dieser Mangel an Effektivität wurde dadurch verstärkt, dass zwar auf Seiten des Vorhabenträgers auch die inhaltlichen Experten anwesend waren. Allerdings mussten diese z.T. sogar einräumen, nur aus der Erinnerung vertiefte inhaltliche Fragen zu technischen Details nicht beantworten zu können.

3. Keine Betrachtung der Nullvariante oder Tagebauverkleinerungen

Nach Artikel 5 lit. a und Appendix II lit. b und lit. d der Espoo-Konventionen sollen Gegenstand der Konsultationen insbesondere auch die möglichen Alternativen zu dem Projekt sein. Dies folgt ebenfalls aus Artikel 6, Abs. 6, (e) der Aarhus Übereinkunft, die verlangt, dass zumindest eine Übersicht der betrachtenden Hauptalternativen zur Verfügung gestellt wird. Diese Frage wurde von ClientEarth in dem Erörterungstermin aufgebracht, aber nicht beantwortet. Die Frage bezog sich darauf, wie die Vorhabenplanung den Klimawandel - der in anderen Ländern bereits zur Versagung von Tagebauen führt - eingeht. Dies bezog sich insbesondere auf die Frage wie dadurch erforderlich werdende Verkleinerungen des Tagebaus und ihre Umweltwirkungen durch den Vorhabenträger bewertet werden. Diese Frage wird in der Dokumentation zur Umweltprüfung nicht beantwortet, da das Vorhaben aus alternativlos dargestellt wird und keine ernst zu nehmenden Überlegungen zu einer Nullvariante angestellt werden. Auch in dem Erörterungstermin wurde sie nicht beantragt und ist damit nach wie vor offen.

4. Nach Erwiderung des Vorhabenträgers und Anhörung noch offene Fragen

Alle Fragen und Hinweise unserer Stellungnahmen vom 23. April wurden in der Antwort des Vorhabenträgers im Vorfeld des Erörterungstermins nicht berücksichtigt bzw. nicht zufriedenstellend beantwortet. Insofern werden alle in der Stellungnahme gemachten Hinweise und Forderungen aufrechterhalten.

 

Diese Fragen konnten auch beim Erörterungstermin nicht geklärt werden (vgl. oben), da wir nicht in der Lage waren, die folgenden Fragen aufzuwerfen. Die Struktur der Veranstaltung ermöglichte auch anderen nicht, in dieser Tiefe Fragen zu stellen, aus denen wir hilfreiche Antworten hätten mitbekommen können. Wir reichen die Fragen daher mit diesem Schreiben nach. Die offenen Fragen gliedern sich jeweils in Forderungen und ihre Begründung.

Zu Kapitel 2.6.8 der Dokumentation

 

Es sollte detailliert dargestellt werden,

wie ein Monitoring insbesondere im Hinblick auf die Wirkungsweise der beiden Dichtwände (Neiße und neu) erfolgt;

unter welchen Umständen eine Neuberechnung der hydrologischen Prognosen erfolgt (beispielsweise wenn das Monitoring zeigt, dass die Dichtigkeit der Wand nicht so stark ist, wie geplant oder berechnet)

Diese Maßnahmen sind in den Genehmigungsbescheiden festzusetzen, die erhobenen Monitoringdaten sind der Öffentlichkeit aufwandsarm und einfach (z.B. über eine Internetpräsentation, die in polnischer, tschechischer und deutscher Sprache Erläuterungen bietet) zugänglich zu machen.

 

Begründung:

Bislang ist nicht sichergestellt, dass die beiden Dichtwände einem gesonderten Monitoring hinsichtlich der berechneten Wirkung unterliegen. Gleichwohl kommt ihnen eine besondere Bedeutung und öffentliche Aufmerksamkeit zu. Hilfsweise ist zu diskutieren, inwiefern im allgemeinen Monitoring besondere Ereignisse um die Dichtwände rasch genug festgestellt werden können.

 

Zu Kap. 7.5 der Dokumentation

Es gibt widersprüchliche Zeitangaben in den diversen Abbildungen und den darauf bezogenen Texten. Jedenfalls ist die Übersetzung ins deutsche miss- bis unverständlich. Im Grunde macht dies die Darstellungen aus deutschsprachiger Perspektive insgesamt unverständlich, da nicht klar ist, was genau in den jeweiligen Abbildungen gezeigt werden soll.

 

Grundsätzlich sollte noch einmal detailliert schriftlich dargestellt werden, was genau die Darstellungen in den Abbildungen wiedergeben – z.B. „maximale Absenkung im Horizont A bis zu einem Betrag von mindestens Z zum Zeitpunkt X im Vergleich zum Zeitpunkt Y auf Grundlage der Modellberechnungen (mit bzw. ohne Dichtwand)“.

 

Das Problem soll an den Abbildungen 23-27 veranschaulicht werden. Die gleichen Probleme bestehen aber mindestens im Hinblick auf die Abbildungen 28-32, 33-37 (Var. 3), 38-42, und 43-47.

 

Bei den Abbildungen 23-27 wird nach Aussage auf S. 125 des aktualisierten UVP-Berichts der Zeitraum 2015-2020 dargestellt. Auf der folgenden S. 126 wird unter Verweis auf die gleichen Abbildungen ein Vergleich zum Zeitraum 2020-2044 gemacht. Dieser Zeitraum ist aber ja gar nicht Gegenstand der Abbildungen. Ebenfalls auf S. 126 wird im gleichen Satz unter Verweis auf die Abbildungen 23-27 gesagt, diese stellten den Zeitraum 2015 dar. Zumindest widersprechen sich damit Text und Abbildungsunterschriften.

 

Darüber hinaus ist damit keine Aussage getroffen über die Hauptaussagen der Abbildungen.Sollen die Abbildungen etwa die tiefste Absenkung darstellen dann ist mit der Darstellung über einen Zeitraum unklar, wann die tiefste Absenkung vorzufinden ist, d.h. in welchem Jahr genau.

 

Auch die Abbildungsüberschrift für die Abbildungen 23-27 ist anzupassen. In der deutschen Übersetzung ist die Abbildungsüberschrift „Hebung des Grundwasserspiegels“ korrekterweise als „Absenkung“ zu ändern.

 

Zu Kap 9.4 der Dokumentation

 

Es sollte detailliert dargestellt werden,

welche Parameter die in die Neiße und den „Witschehufka-Fluss“ eingeleiteten Wässer haben und ggf. wo diese in den Unterlagen zu finden sind;

wo die genehmigungsseitigen Grenzwerte für die Einleitewerte festgelegt und im Bericht wiedergegeben sind;

was mit den Rückständen aus der Grubenwasserreinigung (Eisenhydroxid-Schlamm) geschieht; wo diese eingeleitet/ abgelagert werden; welche Mengen pro Jahr anfallen.

Begründung:

Die gegenwärtig in der deutschen Übersetzung gegebene Ein-Satz-Darstellung kann den Anforderungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht genügen (vgl. S. 186 aktualisierte UVP). Vielmehr muss konkret dargestellt werden, welche Frachten an welchen Stoffen in die Gewässer eingeleitet werden.

 

Zu Kap. 13.12 der Dokumentation

 

Es wird beantragt, Auswirkungen auf Schutzgebiete auf Seiten der Bundesrepublik Deutschland nochmals zu prüfen.

 

Begründung:

Es wird angenommen, dass die Prognosen ungenau sind – das wird in den Darstellungen zu Kap. 22 (s. unten) näher begründet. Neue Prognosen könnten eine Neubewertung der Auswirkungen auf der Seite der Bundesrepublik Deutschland erforderlich machen (in stofflicher und mengenmäßiger Hinsicht).

 

Zu Kap. 22.2.1

 

Es sollte detailliert auf folgende Fragen eingegangen werden und dies dargestellt werden:

Modellgrenzen: Wie ist die Gesamtbilanz des Modellgebietes – was fließt im Rahmen welchen Randbedingungen hinein, was verdunstet im Modell, was fließt hinaus (Zuflüsse aus GW-Neubildung, Zuflüsse oberirdische Gewässer und unterirdische Zuflüsse; Abflüsse unterirdisch, Oberflächengewässer und Anteil Tagebausümpfung)?

Inwiefern davon auszugehen ist, dass auf deutscher Seite Wasserwegsamkeiten zwischen Sandstein und Granit existieren oder nicht existieren – welchen Annahmen wurden hierzu gemacht und auf Grundlage welcher Daten im Modell gemacht (dies ist in Bezug auf die Wasserfassungen bei Zittau von erheblicher Bedeutung)?

Inwiefern ist der Einfluss des Klimawandels (abnehmende Niederschläge/ abweichende Niederschlagsverteilung)[3] in zukünftige Prognosen aufgenommen, bzw. warum war das verzichtbar? Dies ist insbesondere auch für die nachbergbauliche Flutung des Restsees wichtig – welche Wassermengen aus welchen Quellen und sonstigen Rahmenbedingungen wurden hierfür angenommen?

Konkret zu Schicht 1 (Quartär): Was heißt „Dichtwand [DW] unter Annahme der Wall-Prozedur“ und wie dicht ist die Dichtwand in diesem Horizont? Welcher Durchflusswert wurde angenommen?

Weiterhin sollte dargestellt werden:

Wann wurde die Dichtwand errichtet, wie dicht ist/ war sie? Was sind die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Dichtwände an der Neiße und neu geplant?

Inwiefern war mittel- und langfristig eine voranschreitende Undichtigkeit – insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Vorgang des Ettringittreibens – der Dichtwand nicht anzunehmen?

Konkret zu Schicht 2 (Ng), ebenso Schichten 3,4,5
Es wurden „Stellen der Verwerfungen [mit] Randbedingungen vom Typ Wall“ im Modell angenommen. Welche hydraulischen Verbindungen zwischen den Schichten sind auch im Modell abgebildet und wo wurden diese gemessen? Welche Durchflusswerte wurden angenommen und auf welche konkreten Werte und Kenntnisse wurde dies gestützt?

 

Begründung:

 

Die Dichtwand an der Neiße ist nicht ausreichend dicht. Dies wurde auch bei der Erörterung am 19. September 2019 durch einen Vertreter von PGE bestätigt. Gleichwohl konnten keine Aussagen dazu gemacht werden, in welchem Umfang die natürlichen Versickerungsprozesse durch den Tagebau verstärkt werden bzw. wie hoch die Durchsickerung durch die Dichtwand ist und ob sie zeitlich und räumlich seit der Errichtung der Dichtwand zunimmt. Dies ist zu quantifizieren und mit Quellen zu belegen. Insbesondere im Hinblick auf perspektivisch klimawandelbedingt zunehmend geringer werdende Durchflusswerte in der Neiße[4] kann dies zu einem kumulativen Effekt führen, der im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung zu diskutieren ist. Dies ist bislang unterblieben.

 

Die Wirkung des Tagebaus Turow auch auf der deutschen Seite im Quartär ist mehrfach belegt, wie die folgenden Zitate zeigen:

„Nördlich des Neißeviaduktes wird der Grundwasserabfluss trotz der vorhandenen Dichtungswand auf polnischer Seite durch den Tagebau Turow beeinflusst. Im Abschnitt Weinaupark (Industrie- und Gewerbegebiet) bis zum Gelände des ehemaligen Braunkohlekraftwerkes Hirschfelde fließt das Grundwasser im G 1 unter dem Neißeniveau hindurch direkt in den Tagebau Turow. Dabei werden vermutlich die hydraulischen Verbindungen zwischen Neißekiese und den oberflächennah stark aufgelockerten Kohleschichten der Oberflöz-Oberbank (OO) als Fließwege genutzt. Vom Tagebau Turow unbeeinflusste Grundwasserverhältnisse setzen vermutlich erst ab der staatlichen Messstelle 5055 710 ein. Messstellen, die das zusätzlich bestätigen könnten, gibt es nicht.“ (GEOS Ingenieurgesellschaft mbH, 2015, S. 16f.)[5]

 

„Der Grundwasserabfluss in den Neißeschottern (GWL 1) wird nördlich des Neißeviaduktes nach wie vor von der Tagebauwasserhaltung Turow trotz der auf polnischer Seite vorhandenen Dichtungswand beeinflusst. Das Grundwasser fließt im Abschnitt Weinau-Park bis Spülhalde Hirschfelde unter dem Neißeniveau hindurch direkt in den Tagebau Turow. Die Messstellen auf der polnischen Seite bestätigen dies. Dabei ist jedoch festzustellen, dass sich im Grundwasserniveau quasi stationäre Verhältnisse eingestellt haben. Das heißt, das Grundwasser unterliegt im Wesentlichen nur noch den natürlichen Schwankungen (Anlage 5 und Anlage 11, Blatt 3). Eine Ausnahme bildet der Bereich des Weinauparkes. Hier enden praktisch die tagebaubeeinflussten Grundwasserverhältnisse in den Neißeschottern. Die Ganglinie des P 155 (Anlage 11, Blatt 1) zeigt bis 1984 einen eindeutig von der Wasserhaltung des Tagebaues Turow beeinflussten Verlauf. Mit der Fertigstellung der polnischen Dichtungswand in 1986 stellten sich etwa konstante Grundwasserverhältnisse ein, die erst ab 1993 durch einen allmählichen Grundwasseranstieg auf das vorbergbauliche Niveau ersetzt werden. Im übrigen Gebiet fließt das Grundwasser der Neiße direkt zu.“ (GEOS Ingenieurgesellschaft mbH, 2001, S. 10f.)[6]

 

In den Abbildungen des Kapitels 7.5 (Abbildungen 23, 28, 33, 38, 43) ist eine solche Wirkung jedoch nicht ersichtlich. Auch auf dem Erörterungstermin wurde wiederholt von Vertreter*innen des Vorhabensträgers dargestellt, dass eine „Auswirkung im quartären Bereich“ auf die deutsche Seite nicht gegeben ist und dass die „Neiße nicht beeinflusst“ wird. Es ist zu diskutieren und ggf. nachvollziehbar zu erläutern, aus welchen Gründen eine Darstellung in den genannten Abbildungen unterbleiben konnte. Anderenfalls sind die Abbildungen anzupassen.

 

Auch die in Kap. 13.12 gemachte Aussage, dass „[d]ie vom hydrogeologischen Modell erhaltenen Ergebnisse [...] eine kleine räumliche Reichweite des Absenkungstrichters [zeigen], der durch die Entwässerung des Tagebaus in den quartären wasserführenden Horizonten innerhalb des Zittauer Beckens (poln. Niecka Żytawska) verursacht wurde“ (S. 199 aktualisierte UVP) ist insofern erklärungsbedürftig.

 

Die in Kapitel 13.12.1 gemachten Aussagen zur Betroffenheit der FFH-Gebiete – insbesondere die Neiße und ihrer Durchflüsse - sind zu überarbeiten; vgl. hierzu auch Ausführungen zu Kap. 13.12 (s. oben).

 

Zu Kap. 22.2.2 der Dokumentation (Kalibrierung)

 

Es sollte detailliert dargestellt, begründet und diskutiert werden,

warum die Versickerung (Einspeisung) in Gesamtgebiet und im Tagebau unterschiedlich sind,

warum auf S. 264 (aktualisierte UVP) die Summe aus Zufluss GW und Böschungsaustritt nicht die im Modell angenommene Summe von 17,74 ergibt. Welche Aspekte sind hier noch zu beachten?

 

Begründung:

Die Angaben sind ohne weitere Erklärungen nicht nachvollziehbar.

 

Zu Kap. 22.2.3 der Dokumentation (prognostische Modelluntersuchungen)

 

Es sollte detailliert dargestellt werden,

welche Mengen an Wasser durch den Tagebau gehoben und für welche Zwecke verwendet werden,

wie sich diese Menge bis 2044 (Zeitreihe) – vgl. Tab. 32 – entwickelt.

 

Begründung:

Um den Grad der Beeinflussung durch den Tagebau abschätzen zu können, ist eine begründete Prognose der prognostizierten jährlichen Wasserhebung zur Freimachung und Freihaltung des Tagebaus unerlässlich.

 

Zu Kap. 22.2.5

 

Es sollte detailliert dargestellt werden,

inwiefern die geplante Dichtwand auf ihrer gesamten Länge sicher in bindige Horizonte eingebunden werden kann und welche Unsicherheiten dabei bestehen, bzw. warum eine Einbindung in bindige Horizonte verzichtbar ist;

warum die neu zu errichtende Dichtwand durch Niederdruckinjektion einer mineralischen Lösung errichtet wird; warum dieses Verfahren anstatt dem Standard in der Lausitz (Schlitzfräs-Verfahren) gewählt wurde; welche Vor- und Nachteile das gewählte Verfahren hat;

ob und wenn ja, wie weit, die Dichtigkeit der Dichtwand perspektivisch abnehmen wird (vgl. Vorgang der „Ettringitbildung“ und mineralogische Prozesse der Umwandlung der Mineralien unter Einfluss von Sulfat);

inwiefern eine abnehmende Dichtigkeit der Dichtwand angenommen wird, bzw. warum das verzichtbar war;

wie der laufende Nachweis der Dichtigkeit der Dichtwand erbracht wird.

Sollten die Fragen mit den bisher erstellten Unterlagen und Gutachten nicht beantwortet werden können, wird eine diesbezügliche Untersuchung gefordert.

 

Begründung:

Der Grad der Dichtigkeit der Dichtwände und deren perspektivische Entwicklung sind zentrale Parameter bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit des beantragten Tagebaus – nicht zuletzt im Hinblick auf FFH-rechtliche Fragestellungen.

 

Zu Kap. 22.3 der Dokumentation

 

Es sollte detailliert dargestellt werden,

inwiefern die stofflichen Prozesse und Entwicklungen – Pyritverwitterung und Entstehung von sauren, eisen- und sulfathaltigen Wässern infolge von Belüftung bzw. erneuter oder länger andauernder Belüftung durch Grundwasserabsenkung und Stoffaustrag nach Grundwasserwiederanstieg - betrachtet wurden;

welche Frachten mit und ohne dem Vorhaben zu erwarten sind, wann welche Wirkungen auftreten und welche Risiken für welche Schutzgüter damit verbunden sind;

warum eine solche Analyse ggf. bislang verzichtbar war.

Sollten die Fragen nicht mit den bisher erstellten Unterlagen und Gutachten beantwortet werden können, wird eine diesbezügliche Untersuchung gefordert.

 

Begründung:

Die Frage der stofflichen Veränderungen im Zusammenhang mit den Vorgängen der Belüftung des Gewachsenen durch den Betrieb des Tagebaus sind in der vorliegenden UVP nicht berücksichtigt. Anregungen für Vorgehensweisen werden bei (Graupner, 2008)[7]gegeben. Da die Auswirkungen erheblich sind und zweifelsohne in der aktiven Laufzeit des Tagebaus angelegt werden, ist deren Untersuchung nicht auf spätere Verfahren – etwa den Abschlussbetriebsplan (bzw. das Äquivalent im polnischen Bergrecht) – zu verschieben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

Stellungnahme als PDF

 


[1] European Commission, Guidance on the Application of the Environmental Impact Assessment Procedure for Large-scale Transboundary Projects, S. 12-13, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/environment/eia/pdf/Transboundry%20EIA%20Guide.pdf (letzter Abruf am 26.09.2019).

[2] Siehe dazu auch die Entscheidungen des Aarhus Convention Compliance Committees in Akz. ACCC/C/2012/71, ECE/MP.PP/C.1/2017/3, Rdn. 67-71, verfügbar online: https://www.unece.org/fileadmin/DAM/env/pp/compliance/CC-58/ece.mp.pp.c.1.2017.14.e.pdf.

[3] Vgl. https://www.klima.sachsen.de/kunftige-klimaentwicklung-in-sachsen-12385.html

[4] ebenda

[5] GEOS Ingenieurgesellschaft mbH. (2015). Auswertung der gemeinsamen Grundwasserspiegelmessungen im deutsch-polnischen Tagebaumessnetz 2014.

[6] GEOS Ingenieurgesellschaft mbH. (2001). Auswertung von Grundwassermessungen im Zusammenhang mit dem gemeinsamen deutsch-polnischen Tagebaumessnetz bis April 2001.

[7] Graupner, B. J. (2008). Beitrag zur Prognose der Grundwasserbeschaffenheit im Lausitzer Bergbaurevier auf der Grundlage eines großräumigen prozessorientierten Geoinformationssystems. Fakultät für Umweltwissenschaften und Verfahrenstechnik (eBTU) / LS Umweltgeologie.

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