BUND Landesverband Sachsen

Planergänzungsverfahren für das Bauvorhaben „S177 Ortsumgehung Wünschen-dorf/Eschdorf“

20. Dezember 2019 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Frau Storch,

zu dem oben genannten Verfahren nehmen wir wie folgt Stellung:

Wir rügen ausdrücklich die alleinige Zustellung an unsere Geschäftsstelle und den kurzen Bearbeitungszeitraum von 2 Wochen.
Es dürfte bekannt sein, dass in dieser Sache ein Verfahren anhängig ist – insofern hätte der Prozessbevollmächtigte des BUND Sachsen e. V., die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Harkortstraße 7, 04107 Leipzig, ebenfalls über das Planergänzungsverfahren in Kenntnis gesetzt werden müssen.
Zudem dürfte bekannt sein, dass die Arbeit des BUND Sachsen e.V. ehrenamtsbasiert ist – eine Abstimmung mit den Ehrenamtlichen vor Ort ist in so kurzer Frist insbesondere in der Vorweihnachtszeit nur schwerlich möglich.

Wir behalten uns deshalb ausdrücklich vor, dass im Rahmen des anhängigen Verfahrens weitere Ausführungen in dieser Sache vorgebracht werden.

Wir kritisieren, dass entgegen der ursprünglichen Planungen in der 4. Tektur als Ausgleichsmaßnahme keine Hartholzaue sondern stattdessen Auengrünland angelegt werden soll (E.T 1.5).
Nach unserer Auffassung ist das Auengrünland kein vollwertiger Ersatz für die ursprünglich geplante standortgerechte Hartholzaue. Denn Hartholzauenwälder stellen anders als Auengrünland explizit gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG dar.
Das Arteninventar ist aufgrund der unterschiedlichen Habitateigenschaften von Auengrünland und Auenwald ebenfalls sehr unterschiedlich (Offenland- und Waldarten). Auch die Erhaltungszustände der mit der mit der Ersatzmaßnahme zu schaffenden Lebensraumtypen sind sehr unterschiedlich. Hartholzauenwälder werden bspw. in der Roten Liste der Biotoptypen Sachsens mit der fachlichen Einschätzung geführt, dass diese von der vollständigen Vernichtung bedroht sind (RL 1; Buder u. Uhlemann 2004, Biotoptypen Rote Liste Sachsens, S. 42). Die Umwandlung ist auch insofern zu kritisieren, dass die Anlage eines Hartholzauenwalds dem vorsorgenden ökologischen Hochwasserschutz dienen würde.
Den vorliegenden Unterlagen ist nicht zu entnehmen, warum überhaupt eine Änderung der Ersatzmaßnahme vorgenommen wurde. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ursprünglich eine solche Maßnahme als notwendig angesehen wurde, diese jetzt aber durch eine nach unserer Einschätzung naturschutzfachlich weniger wertige Maßnahme ausgetauscht wird.

Positiv bewerten wir, dass eine standortgerechte artenreiche Auenwiese entstehen soll, für deren Anlage regiotypisches Saatgut verwendet werden soll. Bezüglich der notwendigen aufgeführten Pflegemaßnahmen betonen wir die unbedingte Notwendigkeit der kontinuierlichen Pflege der Flächen, die langfristig sichergestellt werden muss.

Abschließend bitten wir um Klärung der o. g. Fragen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Geschäftsführer

 

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