Sehr geehrter Frau Storch, sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung am o.g. Planfeststellungsverfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Dem Vorhaben wird mit Einschränkungen zugestimmt.
Begründung:
Die ENSO AG beabsichtigt den Ersatzneubau der Anlage 270, 110-kV-Leitung Hirschfelde/West – Hagenwerder. Dies soll im Wesentlichen auf der bereits vorhandenen Trasse erfolgen, wobei durch neue Gestängearten 21 Masten eingespart werden können. Die Einsparung von Masten ist ein umweltfreundli-cher Beitrag der Maßnahme, der aus unserer Sicht begrüßenswert ist. Jedoch regen wir an, die ökologische Funktionsfähigkeit der entsiegelten Fläche durch weitere, den Bauarbeiten nachfolgende Maßnahmen zu sichern. Solche Maß-nahmen sollten insbesondere die Bodenlockerung als auch das Sähen regiona-ler Pflanzen sein.
Wir begrüßen weiter, dass die gemäß der Festsetzung der Landesdirektion Sachsen vom 17.04.2015 (AZ: DD32-0522/90/2) für dieses Vorhaben als nicht notwendig erachtete Umweltverträglichkeitsprüfung weitestgehend durch einen detailliert erarbeiteten Landschaftspflegerischen Begleitplan substituiert wurde.
Darüber hinaus empfinden wir es als positiv, dass zur Sicherstellung der arten-schutzrechtlichen Belange eine ökologische Baubegleitung eingesetzt werden soll. In diesem Zusammenhang bemängeln wir aber, dass die Dauer und Re-gelmäßigkeit der ökologischen Baubegleitung nicht festgelegt wurde. Eine da-hingehende Regelung ist Bedingung unseres Einverständnisses zu dem hiesi-gen Vorhaben. Ebenso sollte insbesondere im Bereich Neubaumast 13a/ Be-standsmast 15, Neubaumast 17a/ Bestandsmast 20, Neubaumast 20a/ Be-standsmast 24 (Obstbaumallee in Wittgendorfer Feldhäuser) zwingend ein Stammschutz für die geschützten Gehölze vorgesehen werden, um eine mög-liche Beeinträchtigung von Anfang an zu vermeiden. Gleiches gilt für die Aus-weisung von Bautabuzonen durch Aufstellen von Vegetationsschutzzäunen als Abgrenzung der wertvollen Biotopstrukturen während der Bauphase an den betreffenden Maststandorten. Diese Maßnahmen sind durch die geforderte ökologische Baubegleitung regelmäßig zu kontrollieren.
Soweit im Rahmen der FFH-Vorprüfung eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes „Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz“, des FFH-Gebietes „Neißegebiet“ und des SPA-Gebietes „Neißetal“ kategorisch ausge-schlossen wird, ist dem zu widersprechen. Wie in der FFH-vorprüfung richtig festgestellt wurde, ist ein wesentliches Erhaltungsziel für jedes der o.g. Gebiete die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Populationen der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-RL sowie ihrer Habi-tate im Sinne von Artikel 1 Buchst. f der FFH-RL. Insbesondere große Greif-vögel wie der im SPA-Gebiet „Neißetal“ vorkommende Rotmilan jagen auch außerhalb des Schutzgebietes. Durch die Bautätigkeiten ausgelöste akustische und visuelle Reize können – wie unter 5.4 der FFH-Vorprüfung zutreffend eru-iert - zur Vergrämung der Arten während der Bauphase führen. Aber auch die neue Trassenführung kann aufgrund der veränderten Höhe die jeweiligen Vö-gel in ihrem Jagdflug behindern.
Wir erachten daher den Hinweis auf etwaige Ausweichhabitate im weiteren Trassenumfeld als Ausgleich zu der geschaffenen Beeinträchtigung als unge-nügend. Vielmehr fordern wir eine aktive Attraktivgestaltung von entfernt liegenden Felder, sodass die Greifvögel aufgrund geeigneter Alternativflächen von der Trassenführung weg „gelockt“ werden. Eine solche Gestaltung kann durch das Anlegen von ausreichend breiten Blüh- und Ackerrandstreifen mit kräuterreichem Saatgut verwirklicht werden. Grundlage kann ein Vertrag zwi-schen dem Vorhabenträger und den jeweiligen Bauern sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
