BUND Landesverband Sachsen

Politischer Kommentar zur erfolgreichen Klimaklage (BVerfG)

04. Mai 2021

BUND Sachsen

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt | Vorsitzender des BUND Sachsen

Das Bundesverfassungsgericht hat auf mehrere Klage hin, deren erste vom Vorsitzenden und der stellvertretenden BUND-Sachsen-Vorsitzenden vertreten wurde, ein bahnbrechendes Klima-Urteil gefällt. Damit war erstmals eine deutsche Verfassungsklage auf mehr Umweltschutz erfolgreich. Das Gericht statuiert: Heutige Generationen greifen in die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen ein, indem sie sich bis 2030 zu viele Treibhausgasemissionen zugestehen: Das Klimaschutzgesetz als übergreifender Plan für die Klimaziele hat Reduktionslasten in unzulässiger Weise auf die Zukunft verschoben. Die Ziele für die Zeit nach 2030, letztlich wegen des bis dahin schon aufgebrauchten Budgets aber auch schon vor 2030 müssen deutlich nachgeschärft werden.

Weil Ziele allein nichts bringen, müssen auch die Instrumente zu ihrer Umsetzung deutlich wirksamer werden. Dabei geht es letztlich eher nachrangig um deutsche gesetzliche Regelungen wie den Kohlekompromiss. Wichtiger und wirksamer wären Änderungen auf EU-Ebene, also eine nicht mehr bremsende, sondern antreibende Rolle Deutschlands in der EU. Besonders wichtig wäre ein verschärfter Emissionshandel, der endlich sämtliche fossilen Brennstoffe integriert, auch bei Wärme und Verkehr, und der Nullemissionen bis spätestens 2035 vorschreibt. Die EU-Kommission denkt gerade über ähnliche Ansätze tatsächlich nach. Die gerade verschärften EU-Klimaziele bis 2030 weisen nämlich in die gleiche Richtung wie das BVerfG-Urteil.

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