Sehr geehrte Damen und Herren,
der Naturschutzbund Deutschland Landesverband Sachsen e.V. und der BUND Landesverband Sachsen e. V. sprechen sich gemeinsam für den sofortigen Aus-stieg aus der Atomenergie aus, in Sachsen, in Deutschland, in der Europäischen Union und in der Tschechischen Republik. Der Bau neuer Atomkraftwerke (AKW) und AKW-Reaktorblöcke am Standort Dukovany in der Tschechischen Republik werden entschieden abgelehnt.
1. Beschreibung des Neubauprojekts / Umfang des Scoping Verfahrens
Es handelt sich bei den nun vorliegenden Dokumenten um die Bekanntmachung des Vorhabens1 zur Errichtung von 1 - 2 Reaktoren am bestehenden AKW Standort Dukovany in der Tschechischen Republik (CR) (Bekanntmachung). Diese liegt nun der Öffentlichkeit vor. Es sollen dort Anforderungen und Fragestel-lungen formuliert werden, die im nächsten Schritt der Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVP) beantwortet werden müssen (mit Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), Sicherheitsbericht (SB) und Umweltbericht (UB)).
Laut der Bekanntmachung des Vorhaben handelt es sich um ein Scoping Verfah-ren für ein oder zwei AKW-Reaktorblöcke, wobei der erste bis 2035 in Betrieb genommen werden soll, der zweite auf keinen Fall vor der Stilllegung der laufen-den 4 Blöcke am AKW-Standort Dukovany. Die Leistung eines oder beider AKW-Reaktorblöcke wird mit insgesamt bis zu 3500 MW angegeben. Dezidiert nicht als Teil dieses UVP-Verfahrens bezeichnet werden die für den Anschluss der neuen Stromerzeugungskapazität benötigten weiteren Anlagen. Für diese wird der Netz-betreiber (ČEPS) eine eigene UVP durchführen, wobei betont wird, dass die ku-mulativen Wirkungen einbezogen werden sollen.
www.umwelt.sachsen.de/umwelt/strahlenschutz/42391.htm
Die Bekanntmachung stellt in Aussicht, dass das wahrscheinlich benötigte Zwi-schenlager für hochradioaktive Abfälle aus den neuen AKW-Reaktorblöcken ebenso einer eigenen UVP unterzogen werden wird. Dies widerspricht der Beilage Nr. 4 des UVP-Gesetzes der Tschechischen Republik, wonach alle im Zusam-menhang dem Neubau benötigten Bauten als ein Vorhaben einer UVP zu unter-ziehen sind.
Die Bekanntmachung sieht jedoch die Behandlung der kumulativen Wechselwir-kungen mit den bestehenden Anlagen vor (4 AKW-Reaktorblöcke, 2 Zwischenla-ger für hochradioaktiven Abfall und 1 Endlager für schwach– und mittelradioakti-ven Abfall).
Das Scoping Dokument führt nicht an, für welchen Reaktortyp diese UVP durch-geführt werden soll, sondern nennt eine ganze Liste der möglichen AKW-Reaktortypen, die sich aber auch in der Leistung deutlich unterscheiden:
• AP1000 - Westinghouse Electric Company LLC (USA) – 1200 MWe;
• EU-APWR - Mitsubishi Heavy Industries (Japan) – 1700 MWe;
• MIR1200 - Škoda JS/JSC Atomstroyexport/JSC OKB Gidropress (CR/Russland) - 1198 MWe;
• VVER-TOI - Atomenergoprojekt, ROSATOM Group (Russland) - 1341 MWe;
• VVER-1500 - JSC OKB Gidropress (Russland - 1560 MWe;
• EPR - AREVA NP (Frankreich) – 1750 MWe;
• ATMEA1 - AREVA NP/Mitsubishi Heavy Industries (Frankreich/Japan) – 1200 MWe;
• EU-APR - Korea Hydro&Nuclear Power (Südkorea) – 1455 MWe;
• APR1000+ - Korea Hydro&Nuclear Power (Südkorea) – 1000 MWe;
• CAP1400 - State Nuclear Power Technology Corporation (China) – 1500 MWe;
• HL1000 - China General Nuclear Power Corporation und China National Nuclear Corporation (China) – 1150 MWe.
In Folge ergibt sich eine massive Unklarheit bezüglich der geplanten elektrischen, und damit thermischen, Leistung des Vorhabens. Es ergäbe sich eine Leistung der neuen AKW-Reaktorblöcke von 1000 MW, für den Fall wenn nur ein Reaktor er-richtet würde, und es nur ein AP1000 wäre. Fällt die Auswahl jedoch auf zwei EPR, ergibt sich eine Leistung von über 3500 MW.
Forderung: Die UVP muss die Errichtung neuer Reaktorblöcke behandeln wie den Bau eines neuen AKW.
