Scoping-Verfahren zum Bauvorhaben der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH Chemnitzer Modell Stufe 2 Ausbau Chemnitz-Zwönitz

14. September 2016 | Naturschutz, Stellungnahmen

Zusätzlich zu den schon aufgeführten Wirkfaktoren und ihren Einwirkungen auf die unterschiedlichen Untersuchungsfelder fordern wir folgende Ergänzungen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die BUND Regionalgruppe Tthalheim autorisiert, die Stellungnahme für den BUND zu erarbeiten.

Zusätzlich zu den schon aufgeführten Wirkfaktoren und ihren Einwirkungen auf die unterschiedlichen Untersuchungsfelder fordern wir folgende Ergänzungen:


zu 2.2.3.1     Baubedingte Wirkfaktoren

Schutzgut Fauna/Flora, Biodiversität

Bodenaushub/Umlagerung/Verdichtung

Bodenaushub aus nicht versiegelten Flächen enthält Samen der auf dieser Fläche vorkommenden Arten oft auch nicht gekeimte Samen von Standortuntypischen Arten, die im Boden über viele Jahre keim-fähig bleiben und erst durch eine Veränderung der Umweltbedingun-gen zu keimen beginnen.

Eine Ablagerung und späterer Rückbau des Bodens stellt eine solche veränderte Umweltbedingung dar, da sich die natürlichen Boden-schichten vermischen, der Boden neu belüftet wird und ebenfalls die Nährstoffsituation sich verändert. Aus diesem Grund ist nicht auszu-schließen, dass sich vor allem Neophyten und andere invasive Arten durch den Erdaushub ausbreiten können. Es ist zu untersuchen, in-wieweit sich im Pufferraum sensible Pflanzengesellschaften befinden, die durch die Ausbreitung invasiver Arten beeinträchtigt werden.

Weiterhin ist nach unseren Kenntnisstand die Reptilien – Amphibien Kartierung für das Untersuchungsgebiet nicht vollständig. Es ist mit dem Vorkommen von Ringelnattern, Blindschleiche, Bergmolch eventl. auf Einzelstandorten auch der Kreuzottern zu rechnen (war-mer Standort Gleiskörper bei angrenzenden Biotoptypen „Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation“ in Kombination mit „Feuchte Hochstauden-fluren“).

Baubedingte Emissionen (Beleuchtung)

Neben den schon aufgeführten Störwirkungen, sollte im Rahmen der artenschutzfachlichen Betrachtung die sogenannten „Staubsaugerwir-kung“ von Beleuchtungen auf Insekten mit beachtet werden. Neueste Untersuchen haben ergeben, dass durch Bau – und oder Straßenbe-leuchtung verschiedene Insektenarten bis zu 700 m aus dem Ein-zugsgebiet angezogen werden und somit die Artenverteilung im Ein-zugsgebiet wesentlich verändert wird.

Durch das massenhafte Auftreten von bestimmten Insekten im Be-reich der Leuchtquellen ist nicht auszuschließen, dass auch deren Fressfeinde beeinflusst werden.
    
Zu 2.2.3.2 Anlagebedinge Wirkfaktoren

        Keine weiteren Ergänzungen

Zu 2.2.3.3. Betriebsbedingte Wirkfaktoren
    
Schutzgut Fauna/Flora, Biodiversität
    
    Beleuchtung

    Siehe Ausführungen zu 2.2.3.1
    

Mit freundlichen Grüßen



Peggy Toth
Vorsitzende
BUND Landesverband Sachsen e.V. , Ortsgruppe Thalheim

Stellungnahme als PDF
 

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