Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 3 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:
• Im Grunde widerspricht das Vorhaben den Prämissen des Landesentwick-lungsplanes für die Nutzung von Flächen für die Gewinnung von erneuerbaren Energien. Als bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche ist das Gebiet keiner der im LEP genannten Kategorien zuzuordnen. Es wäre formal abzulehnen.
• Auf der anderen Seite ist die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuer-barer Energien grundsätzlich zu begrüßen. Es ist festzustellen, dass Solaranla-gen auf landwirtschaftlichen Flächen eine deutlich höhere Effizienz haben als beispielsweise die Energiegewinnung über Biogas oder Energiepflanzen und eine geringere Schädigung der Biodiversität darstellen als zuletzt genannte Va-rianten. Die extensive Nutzung der Flächen um und unter den Modulen kann im Gegenteil bei einer sorgsamen Nutzung zu einer Verbesserung der Bio-diversität auf der Fläche beitragen.
• Widersprochen muss der allgemein gängigen Ansicht, dass die bisherige zer-störerische Art der Landnutzung durch die industrielle Landwirtschaft – Zerstö-rung der Biodiversität, Zerstörung der Bodenstruktur, Belastung des Trinkwas-sers usf. - als Prämisse für die Umnutzung des Gebietes angesehen wird. Ziel jeder Umnutzung muss die Verbesserung des Zustandes sein. Das könnte mit der Aufstellung von Solarzellen und der entsprechenden Ausgestaltung ge-schehen.
• Die Feststellung in der Begründung zur Änderung des FNP, dass es im Gebiet schützenswerte Natur in nur geringem Umfang gibt, ist durch wissenschaftli-che Untersuchung nicht belegt. Die könnte z.B. in den umgrenzenden Hecken zu finden sein. Deshalb ist eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.
• Es wird erwartet, dass die Module so aufgebaut werden, dass keine der be-reits vorhandenen Gehölze entfernt werden müssen. Der vorhandene Gehölz-bestand auf der Nordseite der Anlage sollte verdichtet werden bzw. durch Großbäume ergänzt werden. Es sind weitere Ausgleichsmaßnahmen vorzuse-hen.
• Es wird vorgeschlagen, die Wartungswege zwischen den Modulen durch eine zweischürige Mahd zu pflegen. Die Handlungsempfehlungen zum Projekt Schmetterlingswiesen www.schmetterlingswiesen.de/PagesSw/Content.aspx; sollten auf einem möglichst großen Teil der betroffenen Fläche umgesetzt werden, so dass sich eine Vielfalt an Pflanzen und Kleinlebewesen entwickeln kann. Besonders schädlich für die Vielfalt an Insekten ist z.B. die großflächige und tiefe Mahd vor oder kurz nach dem Winter.
• Wir stimmen dem Vorhaben unter den Bedingungen einer vorausgehenden artenschutzrechtlichen Prüfung und der Schaffung von Maßnahmen zur Ver-besserung der Biodiversität gegenüber dem jetzigen Zustand zu.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Kühn
BUND Regionalgruppe Bautzen
