BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme: B-Plan Nr. 56 „Schulweg Sörnewitz“

04. März 2016 | Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Naturschutz, Stellungnahmen

Wir begrüßen es sehr, dass einige unserer Hinweise Eingang in die geänderte Planung gefunden haben, wie die Begrünung auch der Flachdächer, die für Solaranlagen vorgesehen sind und der Ausschluss immergrüner Hecken gemäß Abwägungsprotokoll.

Sehr geehrter Herr Weimann,


wir bedanken uns für die Bereitstellung der Planungsunterlagen und nehmen Stellung wie folgt:

Wir begrüßen es sehr, dass einige unserer Hinweise Eingang in die geänderte Planung gefunden haben, wie die Begrünung auch der Flachdächer, die für Solaranlagen vorgesehen sind und der Ausschluss immergrüner Hecken gemäß Abwägungsprotokoll. Dieser ist allerdings so noch nicht in den Grünordnungsplan aufgenommen. Dort ist nach wie vor der Verzicht auf immergrüne Hecken als soll – Bestimmung aufgeführt. Hier ist entsprechend des Abwägungsprotokolls anzugleichen.

Zu begrüßen ist auch, dass nun, statt der fiktiven, konkrete Ausgleichsmaßnahmen geplant wurden. Allerdings ist befremdlich, dass der Kostenaufwand der konkreten Maßnahmen deutlich geringer ausfällt, als der zuvor mittels der fiktiven Maßnahmen ermittelte.
Den geplanten Maßnahmen stimmen wir zu, bitten aber um Streichung der nicht heimischen Arten Spierstrauch und Gemeiner Flieder von der Pflanzliste 3.

Wir bedauern das Entfallen des Flurstücks 642/2, insbesondere dass dadurch zuvor vorgesehene und äußerst sinnvolle Baumpflanzungen nun nicht vorgenommen werden.

Durch die Hinzunahme eines weiteren Abschnitts der Elbaugaustraße soll die Anschlussstelle an den Schulweg gewährleistet werden. Dadurch wird aber vor allen Dingen der Versiegelungsgrad im Ist – Zustand erhöht, so dass der Grad der Neuversiegelung rechnerisch geringer ausfällt. Eine solche Planänderung zur Aufbesserung der Flächenbilanz lehnen wir ab.

Gegenüber der vorherigen Planung ist die geplante Grünfläche deutlich verringert, insbesondere durch den Wegfall privater Grünflächen aufgrund weiterer Bebauung.
Die Ausweitung der für Wohnbebauung vorgesehenen Fläche und damit die mögliche Errichtung eines zusätzlichen Wohnhauses wurde nur durch eine Neuabgrenzung eines zuvor unter besonderem gesetzlichen Schutz stehenden Biotops (Streuobstwiese) möglich.
Trotz der im Frühjahr erfolgten, offensichtlich illegalen Fällung der Bäume auf Flurstück 38/1 hatte die untere Naturschutzbehörde den Schutzstatus der Fläche laut Planung im Mai 2015 ausdrücklich nicht aufgehoben. Eine Nachpflanzung war beauflagt worden. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum nun auf eine Durchführung der Nachpflanzung verzichtet wird, der Schutzstatus der Fläche aufgehoben wird und der Eigentümer mit der Ausweisung seiner Fläche als Bauland für die Fällungen quasi belohnt wird.  
Wir halten dieses Vorgehen für rechtswidrig! Laut VwV Biotopschutz besteht für geschützte Biotope ein umfassendes Veränderungsverbot. Damit waren die Baumfällungen als illegal einzustufen und damit ist auch eine nachträgliche Bebauung auszuschließen.
Wir lehnen die entsprechenden Planänderungen ab und dringen darauf, dass das entsprechende Biotop durch Nachpflanzungen gemäß der ursprünglichen Auflagen wieder hergestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Heyduck
Vorsitzende OG Radebeul
B.U.N.D. e.V.

Stellungnahme als PDF
 

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