Stellungnahme B- Plan Nr. 87 „Spitzhausstraße“ - Frühzeitige Beteiligung

07. November 2018 | Stellungnahmen

Die überwiegende Ausrichtung der Planung auf den motorisierten Individualverkehr ist abzulehnen. Dies entspricht nicht den Erfordernissen des Klimaschutzes.

Sehr geehrter Herr Holthaus,

wir haben gegen den geplanten Parkplatz am Spitzhaus folgende Einwände:

Zwei bis drei Parkplätze für gehbehinderte Menschen in unmittelbarer Nähe des Spitzhauses sind sicher hilfreich. Für alle anderen Menschen dürfte der Weg vom vorhandenen Parkplatz nicht zu weit sein. Insbesondere Besuchern des Bismarckturms, die die neu eingebaute Treppe desselben besteigen wollen, kann man zumuten, einige Meter zu laufen. Für diese ist ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Turms nicht notwendig.

Die überwiegende Ausrichtung der Planung auf den motorisierten Individualverkehr ist abzulehnen. Dies entspricht nicht den Erfordernissen des Klimaschutzes.

63 + 5 Stellplätze erscheinen uns überdimensioniert, die Zahl der Fahrradstellplätze ist aus der Planung nicht ersichtlich. Der dafür vorgesehene Platz ist aber vermutlich nur für wenige Räder ausreichend.

Außerdem gibt es offensichtlich keine Überlegung, den ÖPNV ans Spitzhaus heranzuführen und die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV auch am Wochenende und an Feiertagen zu gewährleisten (Ausbau der Linie 327 bzw. Shuttle-Verkehr vom S-Bahnhof Ost). Aus unserer Sicht ist eine Wendeschleife und Haltestelle für Busse wesentlich sinnvoller als ein Parkplatz in der geplanten Größe.

In jedem Fall sollten Parkplätze (ob die vorhanden oder neu zu bauende) mit Ladestationen für Elektroautos und -fahrräder versehen werden!

Sollte sich die Stadt dennoch für den Bau des Parkplatzes entscheiden, muss die gesamte neu versiegelte Fläche (auch die Fläche der im B – Plan – Entwurf verzeichneten Neubauten) unbedingt in gleicher Größe andernorts entsiegelt werden, möglichst im Bereich Wahnsdorf.

Die randlichen Grünflächen sollten auf keinen Fall mit konventioneller Rasenansaat begrünt werden, sondern mit einer artenreichen Blühwiesenmischung.

Für eine Beurteilung des notwendigen Kompensationsbedarfs ist eine detaillierte Darstellung des Ist- und des Plan-Zustandes inklusive der Ausgleichsflächen vorzulegen. Dabei ist die Vegetation sowie die Artengruppen Reptilien, Vögel, Insekten zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Heyduck

Vorsitzende der Regionalgruppe Radebeul und Moritzburger Land, BUND e.V.

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