Stellungnahme Bauleitplanung Weinböhla B- Plan Nr. 05/2016 „Wohnbebauung Schindlerstraße“

02. Juli 2018 | Stellungnahmen

Die Eingriffs- Ausgleichbilanzierung ist fehlerhaft erstellt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Bereitstellung der Planungsunterlagen und nehmen Stellung wie folgt:

Die Eingriffs- Ausgleichbilanzierung ist fehlerhaft erstellt: Es ist nicht vorgesehen, dass Flächen in der Bilanzierung unberücksichtigt bleiben, weil der Verlust an anderer Stelle (angeblich) ausgeglichen wird. Auf diese Weise wird der ursprüngliche Wert der Ausgleichsflächen negiert, was aber nur möglich wäre, wenn deren Biotopwert 0 wäre, was hier wohl nicht der Fall ist. Wie groß die unbestrittene Wertsteigerung tatsächlich ist, kann nicht nachvollzogen werden, da Angaben zum Ist-Zustand der Flächen fehlen. In der Folge ist davon auszugehen, dass das Wertdefizit deutlich höher ist als angegeben. Der vorliegende Plan ist also als nicht ausgeglichen zu bewerten.

Die Einstufung der Gehölze als erhaltenswert oder nicht erhaltenswert ist nicht nachvollziehbar: Gehölze, die laut Bemerkung als erhaltenswert bezeichnet werden, sind dennoch nicht entsprechend markiert. Außerdem sind auch einige Gehölze mit einem Stammumfang über 100 cm nicht als erhaltenswert eingestuft, ohne dass ersichtlich wird, weshalb diese Einstufung nicht erfolgt. Damit ist die Grundlage für eine Berechnung des notwendigen Ausgleichs für Gehölzverluste nicht ausreichend.

Wir lehnen den Bebauungsplan daher in der vorliegenden Form ab.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Heyduck

Vorsitzende der Regionalgruppe Radebeul und Moritzburger Land

BUND e.V.

Stellungnahme als PDF

 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb