Stellungnahme Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost -3. Änderung ( Entwurf vom 03.07.2018)-Sondergebiet Möbelhandel

14. September 2018 | Stellungnahmen

Der BUND erhebt gegen die 3. Änderung des Bebauungsplanes keine Einwände.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 63 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:

Der BUND erhebt gegen die 3. Änderung des Bebauungsplanes keine Einwände.

Wir gehen davon aus, dass die im Abwägungsbeschluss festgesetzten zusätzlichen grünordnerischen Maßnahmen für das Baufeld selbst und die noch ausstehenden grünordnerischen Maßnahmen aus dem bereits vollzogenen Plänen auch tatsächlich im Zusammenhang mit der jetzigen Baumaßnahme umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kühn

BUND Sachsen

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