Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 63 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:
Der BUND erhebt gegen die 3. Änderung des Bebauungsplanes keine Einwände.
Wir gehen davon aus, dass die im Abwägungsbeschluss festgesetzten zusätzlichen grünordnerischen Maßnahmen für das Baufeld selbst und die noch ausstehenden grünordnerischen Maßnahmen aus dem bereits vollzogenen Plänen auch tatsächlich im Zusammenhang mit der jetzigen Baumaßnahme umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Kühn
BUND Sachsen
